Geplante Sat.1-Übernahme Kartellamt stellt Springer hohe Hürden in den Weg

Bonn (rpo). Bis zum 8. Dezember hat die Axel Springer AG Zeit, um die Einwände des Bundeskartellamts gegen eine Fusion mit der TV-Sendergruppe ProSiebenSat.1 zu entkräften. Auf dieser Grundlage würden die Wettbewerbshüter dann bis zum 27. Dezember endgültig über die geplante Fusion entscheiden, sagte eine Sprecherin der Bonner Behörde am Montag. Zurzeit sei eine Übernahme nicht genehmigungsfähig. Springer will die Frist nach Angaben seiner Sprecherin Edda Fels auf jeden Fall einhalten. Das Unternehmen sei selbst an einer zügigen Abwicklung des Geschäfts interessiert.

Axel Springer hatte bereits am Freitag mitgeteilt, dass das Kartellamt nach bisherigem Stand der Untersuchungen die Voraussetzungen für eine Untersagung des Zusammenschlusses gegeben sehe. Der Vorstandsvorsitzende des Medienkonzerns, Mathias Döpfner, erklärte, er sei nach der Zwischenmitteilung zuversichtlich, in weiteren Gesprächen mit dem Bundeskartellamt eine Genehmigung des Zusammenschlusses zu erreichen.

Der Präsident der Bonner Behörde, Ulf Böge, sagte am Montag, die Fusion von Deutschlands größtem Zeitungsverlag und ProSiebenSat.1 würde nach derzeitiger Einschätzung zu einer nach dem Kartellrecht nicht genehmigungsfähigen Marktmacht führen. Betroffen wären von dem Zusammenschluss der Fernsehwerbemarkt, der Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen sowie der bundesweite Anzeigenmarkt für Zeitungen.

Marktbeherrschende Stellung in drei Segmenten

Auf dem Fernsehwerbemarkt würde die Übernahme laut Bundeskartellamt die gemeinsame marktbeherrschende Position von ProSiebenSat.1 und der zu Bertelsmann gehörenden RTL-Sendergruppe verstärken. So käme es zu Verflechtungen aufgrund gemeinsamer Minderheitsbeteiligungen von Springer und Bertelsmann an mehreren privaten Hörfunksendern wie Radio Hamburg und Antenne Bayern, an Pressevertriebsunternehmen sowie am gemeinsamen Tiefdruckunternehmen Prinovis.

Auf dem Lesermarkt für Straßenverkaufszeitungen würde der Zusammenschluss laut Behörde zu einer Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung von Springer führen. Der Konzern erhielte damit die Möglichkeit, die Stellung der "Bild"-Zeitung durch werbliche und redaktionelle medienübergreifende Unterstützung weiter abzusichern und damit zu verstärken. Auf dem bundesweiten Anzeigenmarkt für Zeitungen, wo Springer bereits rund 40 Prozent Marktanteil halte, erhielte der Konzern durch die Fusion die Möglichkeit, Werbekampagnen für Produkte abgestimmt über mehrere Medien anbieten zu können.

Zugeständnisse sollen Springer retten

Zuvor hatte die "Financial Times Deutschland" unter Berufung auf Konzernkreise berichtet, der Springer-Konzern wolle Zugeständnisse an das Kartellamt machen, um die umstrittene Übernahme zu retten. Springer will dem Kartellamt angeblich anbieten, einige Geschäfte zu verkaufen, wenn die Behörde ihre Bedenken gegen den milliardenschweren Zukauf fallen läßt.

Verkauft werden könnten demnach die Beteiligung am Druckkonzern Prinovis und die Anteile an Radiosendern. Falls dem Kartellamt das nicht genügen sollte, werde bei Springer auch eine Trennung von den Programmzeitschriften diskutiert, zu denen "Hörzu" gehört. Der Verlag wollte sich dazu nicht äußern.

Sollten die Forderungen des Kartellamtes für Springer unerfüllbar sein, will der Verlag der "FTD" zufolge womöglich auf eine Ministererlaubnis setzen. Das würde bedeuten, dass der künftige Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) die Pläne von Springer-Chef Mathias Döpfner nach einem Verbot durch das Kartellamt per Sondererlaubnis gestatten müsste.

Springer-Sprecherin Fels bezeichnete den Pressebericht indes als "reine Spekulation". Zunächst müsse die 45-seitige Stellungnahme des Kartellamts vom Freitag analysiert werden. Dann werde das Vorgehen von Springer zwischen Anwälten und Vorstand abgestimmt

(afp)
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