Strafen für untreue Manager Karlsruhe bestätigt härtere Gangart

Karlsruhe (RPO). Das Bundesverfassungsgericht hat die härtere Gangart des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen Wirtschafts- und Banken-Manager bei Untreue bejaht. Der Untreuetatbestand sei im Gesetz zwar sehr weit gefasst und "unscharf" formuliert, er wurde von den Gerichten jedoch in langjähriger Praxis konkretisierend ausgelegt, heißt es in einem am Mittwoch vom Gericht veröffentlichten Beschluss.</p>

(AFP/csi)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort