Arbeitgeberpräsident Hundt für Verschärfung des Sparpakets

Berlin (RPO). Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt fordert eine Verschärfung des Sparpakets der Bundesregierung. "Es sollte möglich sein, in den nächsten vier Jahren jährlich weitere fünf Milliarden Euro Subventionen abzubauen", sagte Hundt in einem Interview.

Sparpaket: Hier wird der Rotstift angesetzt
Infos

Sparpaket: Hier wird der Rotstift angesetzt

Infos
Foto: AFP

Daneben seien auch zusätzliche Einsparungen in der Arbeitsmarktpolitik möglich: Die Regierung solle das Arbeitslosengeld I auf zwölf Monate begrenzen, forderte Hundt. "Damit könnten die Beitragszahler jährlich um 1,5 Milliarden Euro entlastet werden", sagte Hundt gegenüber der "Bild"-Zeitung.

In der Bundesregierung wächst unterdessen die Kritik am Sparpaket. Führende Rechtspolitiker der FDP meldeten ihren Widerstand gegen das Vorhaben an, in Insolvenzverfahren künftig den Fiskus gegenüber anderen Gläubigern wieder besser zu stellen. Sie erwarten, dass der Schaden deutlich höher sein wird als das bis 2014 von der Regierung erhoffte Einnahmeplus von rund zwei Milliarden Euro, wie die "Berliner Zeitung" schreibt.

Widerstand gegen Sparpaket wächst

"Die Wiedereinführung des Fiskusprivilegs ist ein schwerer Fehler", sagte der rechtspolitisch Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt. Diese Sparmaßnahme laufe den Zielen der Insolvenzordnung entgegen, die eine Sanierung und nicht eine Zerschlagung des Unternehmens zum Ziel habe. "Durch die Bevorzugung des Fiskus wird die Sanierung von Unternehmen gefährdet, und die übrigen Gläubiger gehen im Zweifel leer aus", kritisierte Ahrendt. "Der dadurch verursachte Schaden dürfte das für den Haushalt erhoffte Einnahmeplus deutlich übersteigen."

Fiskusprivileg bedeutet demnach, dass das Finanzamt im Falle einer Insolvenz eines Unternehmens gegenüber den anderen Gläubigern Vorrang genießt. Die Steuerforderungen werden also zuerst bedient, ehe die anderen Gläubiger etwas erhalten. Dieses Privileg gab es im alten Konkursrecht, das jedoch 1999 durch die Insolvenzordnung abgelöst worden war. Das neue Recht sieht keinen Vorrang der Finanzämter mehr vor, da es ausdrückliches Ziel der Insolvenzordnung ist, das zahlungsunfähige Unternehmen möglichst zu retten und dabei alle Gläubiger gleich zu stellen.

(apd/felt)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort