Ausnahmen der Abgeltungssteuer Hier können Sie steuerfrei Gewinne einstreichen

Köln (ddp.djn). Mit der Abgeltungsteuer gilt die bisherige einjährige Spekulationsfrist für Aktien, viele Fondsanteile und Derivate nicht mehr. Gewinne werden stattdessen immer mit 25 Prozent Abgeltungsteuer belegt. Es gibt aber Ausnahmen.

Die wichtigsten Fakten zur Abgeltungssteuer
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Foto: ddp

Die Abgeltungssteuer gilt auch noch nach vielen Jahren, während der Gewinn bis 2008 nach zwölf Monaten steuerfrei eingestrichen werden konnte. Die Abschaffung der Spekulationsfrist gilt aber nicht für alle privaten Veräußerungsgeschäfte. Darauf weist das Internetportal steuertipps.de hin.

So können Wertgegenstände - auch Edelmetalle wie Gold und Silber - bei einem Erwerb ab 2009 nach zwölf Monaten steuerfrei verkauft werden. Auch Kunstgegenstände, beispielsweise Antiquitäten, Gemälde, und Gebrauchsgegenständen, wie etwa der private Pkw, können nach einem Jahr Besitzdauer steuerfrei verkauft werden.

Nach zehn Jahren ist der Verkauf von beweglichen Wirtschaftsgütern, mit denen Einkünfte erzielt wurden, steuerfrei. Das gilt unter anderem für Beteiligungen an geschlossenen Containerfonds.

Ebenfalls zehn Jahre müssen Investoren warten, um beim Verkauf von vermieteten oder beruflich genutzten Häusern und Wohnungen, von unbebauten Grundstücken, von Grundstücksrechten und von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds keine Steuern zahlen zu müssen.

(DDP)
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