"Schnüffel-Paragraph" Hausbesitzer sollen Mieter bei GEZ melden

Düsseldorf (RPO). Hausbesitzer sind empört: Sie sollen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) künftig umfangreich über die eigenen Mieter Auskunft geben. Vermieter und Datenschützer wollen das verhindern. Sie sprechen von einem Skandal.

Ärger mit der GEZ? Wir sagen Ihnen, wer keine Gebühren zahlen muss
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Foto: RP-Archiv

Anfang 2013 tritt eine neuer Staatsvertrag zwischen den deutschen Ländern in Kraft. Die klassische GEZ-Gebühr wird abgeschafft, stattdessen soll nun jeder Haushalt unabhängig von der Anzahl der verwendeten Geräte die Rundfunkgebühr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk entrichten.

Noch ist der neue Staatsvertrag von zahlreichen Landesparlamenten nicht bestätigt. Doch sollte er so wie geplant umgesetzt werden, würde er Vermieter verpflichten, gegenüber Landesrundfunkanstalten ihre Mieter zu melden, sollten diese nicht feststellbar sein.

Breite Auskunftspflicht

Die Auskunftspflicht ist dabei breit angelegt. Die Eigentümer von Wohnungen, Häusern und Betriebsstätten sollen der Landesrundfunkanstalt Auskunft über die Namen der Mieter, Geburtsdaten und Beginn des Mietverhältnisses geben. Bei gewerblichen Räumen kommt die Anzahl der Beschäftigten hinzu.

Ob der Rundfunkstaatsvertrag allerdings in dieser Form in Kraft treten wird, ist fraglich. Schon macht die Vermieterlobby dagegen mobil. "Absolut skandalös" sei der Entwurf, Alexander Blazek, Chef des Vermieterverband "Haus und Grund" in Schleswig-Holstein.

"Nötigung"

"Die Eigentümer werden genötigt, der GEZ Beihilfe zum Gebühreneintreiben zu leisten und Mietern hinterher zu spitzeln", so Blazek im Gespräch mit den "Lübecker Nachrichten". Nun will der Verband im Parlament Stimmung gegen den Vertrag machen und die Abgeordneten überzeugen, dagegen zu stimmen.

Auch bei Datenschützern stoßen die Pläne auf Widerstand. "Es lässt den Verdacht entstehen, dass weiterhin eine ,Beitragsspitzelei‘ geplant ist", zitiert die Zeitung Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD).

Erinnerung an Jugendmedienschutz

Ziel des neuen Rundfunkstaatsvertrags sind mehr Transparenz und Gerechtigkeit bei den Rundfunkgebühren für die Programme von ARD und ZDF. Zahlten bislang nur diejenigen, die so ehrlich waren, Rundfunkgeräte anzumelden, soll künftig jeder Haushalt rundfunkgebührenpflichtig werden — egal, ob er Rundfunkgeräte betreibt oder nicht. Bis zum 31. Dezember sollen alle 16 Länder den Vertrag ratifiziert haben.

Würde nur ein einziges Bundesland dagegen stimmen, käme er nicht zustande. Zuletzt war das der Fall bei der geplanten Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Nach massiven Protesten von Internet-Aktivisten stimmte der Landtag in NRW dagegen — und stoppte das Gesetzesvorhaben so auf der Zielgeraden.

(sdr/csi)
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