Kritik der Bundesagentur für Arbeit Hartz IV höher als Lehrlingsgehalt

Berlin (RP). Das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, hat die Höhe der Hartz-IV-Regelleistungen für Jugendliche unter 25 Jahre in Frage gestellt. "Wenn die Sätze auf Dauer für alleinlebende Jugendliche ohne Gegenleistung gezahlt werden, sind sie zu hoch im Vergleich zu Auszubildenden", sagte Alt in einem Interview mit unserer Redaktion.

Zum Vergleich: Ein Jugendlicher, der nicht mehr bei seinen Eltern lebt, bekommt 281 Euro Regelleistungen und zusätzlich 317 Euro für Miete und Heizkosten. Eine Friseurin im ersten Lehrjahr verdient zwischen 200 und 300 Euro. Mehr als die Hälfte der Azubis hat im ersten Lehrjahr weniger als 500 Euro monatlich zur Verfügung.

"Wir brauchen ein vernünftiges Verhältnis zwischen denen, die wenig verdienen und Steuern zahlen und denen, die ein Transfereinkommen beziehen", sagte Heinrich Alt. Wenn ein Jugendlicher in Ausbildung schlechter gestellt sei, als ein Jugendlicher, der von Grundsicherung lebe, entstehe der Eindruck, "dass der, der nichts tut, von dieser Gesellschaft stärker belohnt wird als der, der morgens früh aufsteht, zur Arbeit geht und lernen muss."

Die Hartz-IV-Sätze für Kinder stehen derzeit beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand. Das Bundessozialgericht hält sie für verfassungswidrig, weil sie für Kinder unter 14 Jahren pauschal bei aktuell 60 Prozent des Betrags für Erwachsene liegen. Für Jugendliche ab 14 Jahre werden 80 Prozent des Satzes von Erwachsenen gezahlt. Während es für Erwachsene eine detaillierte Aufschlüsselung gibt, wie viel Geld für welche Bedürfnisse zur Verfügung steht, hat man sich bisher für Kinder und Jugendliche diese Mühe noch nicht gemacht.

Experten erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Regelung für Minderjährige beanstandet. Daher soll das Bundesarbeitsministerium nun die Sätze für Kinder neu berechnen.

(RP)
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