Gerichtsentscheidung RWE darf kleinen Teil des Hambacher Waldes vorerst nicht roden

Köln · Das Verwaltungsgericht Köln gewährt einem kleinen Teil des umstrittenen Hambacher Waldes im Rheinischen Tagebaurevier einstweiligen Rechtsschutz und verhindert damit weitere Rodungen. Der BUND legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein.

Klimacamp 2017: Aktionen am Kraftwerk Neurath
20 Bilder

Aktionen von Klimaaktivisten rund um das Kraftwerk Neurath

20 Bilder
Foto: Wiljo Piel

Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung darf der Energiekonzern RWE auf 56 Hektar vorerst nicht roden, wohl aber auf den restlichen 173 Hektar. Für diesen größeren Teil gebe es eine bestandskräftige Genehmigung aus dem Jahr 1995, die nicht mehr auf naturschutzrechtliche Belange hin zu überprüfen sei, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Gegen die Entscheidung legte der BUND nach eigenen Angaben Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein.

Die Entscheidung sage nichts über den endgültigen Ausgang der beiden Klagen im Hauptsacheverfahren aus, sagte BUND- Geschäftsleiter Dirk Jansen: "Das ist völlig offen." Der BUND klagt gegen den Hauptbetriebsplan für die Jahre 2015 bis 2017 und den Rahmenbetriebsplan für die Zeit 2020 bis 2030, der auch die jetzt vorläufig geschützten 56 Hektar umfasst. Beides verstoße gegen europäisches Umweltrecht, argumentiert die Umweltorganisation.

Um weitere Rodungen bis zu einer gerichtlichen Entscheidung zu stoppen, hatte der BUND flankierend einen Eilantrag eingereicht. Danach hatte RWE angekündigt, bis zur mündlichen Verhandlung am 21. November nicht weiter roden zu wollen.

(ate/dpa/lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort