EU-Wettbewerbsrecht Google wehrt sich gegen Milliardenstrafe wegen Marktmissbrauchs

Brüssel · Ist Selbstbevorzugung wettbewerbswidrig? Diese Frage beschäftigt Europas zweithöchstes Gericht mit Blick auf Preisvergleichsportale im Internet.

 Mit der Suchmaschine Google hat der US-Konzern Alphabet Ärger in der Europäischen Union.

Mit der Suchmaschine Google hat der US-Konzern Alphabet Ärger in der Europäischen Union.

Foto: dpa/Martin Gerten

Die Google-Mutter Alphabet will vor Europas zweithöchstem Gericht gegen die erste von drei saftigen EU-Kartellstrafen vorgehen. Die EU-Regulierungsbehörden hatten gegen das Online-Unternehmen in diesem Fall eine Geldbuße in Höhe von 2,4 Milliarden Euro (2,6 Milliarden Dollar) verhängt. In der Begründung hieß es, Google benachteilige kleinere europäische Preisvergleichsportale bei der Berücksichtigung in Suchergebnissen, bevorzuge weiterhin sein eigenes Preisvergleichsangebot und halte sich damit nicht an EU-Vorgaben.

Dazu äußerte sich Google in einer Stellungnahme: "Die Entscheidung ist falsch in Bezug auf das Gesetz, die Fakten und die Wirtschaft. Shopping-Anzeigen haben den Menschen immer geholfen, die Produkte, die sie suchen, schnell und einfach zu finden und Händlern geholfen, potenzielle Kunden zu erreichen."

Die entscheidende Frage ist, ob Selbstbevorzugung wettbewerbswidrig ist und ob Amazon und eBay direkte Konkurrenten darstellen. Für die Befürworter der Kartellstrafe dreht sich der Fall um die Rolle von Google als zentraler Online-Gatekeeper.

"Googles Suchdienst fungiert als De-facto-Königsmacher. Wenn sie nicht gefunden werden, kann ihnen keiner folgen. Kein Unternehmen sollte diese Position missbrauchen dürfen, um seine eigenen Dienste auf Kosten von Wettbewerbern und Verbrauchern zu bewerben", sagte Rechtsanwalt Thomas Hoppner, der Google-kritische Unternehmen vertritt. "Das Urteil wird Auswirkungen auf eine Vielzahl von Branchen haben, die von einer fairen Rangfolge ihrer Dienste in der Google-Suche abhängig sind", sagte er.

Die Entscheidung des Gerichts könnte wegweisend für den zukünftigen Umgang der Europäischen Union mit US-Firmen und möglichem Marktmissbrauch sein und wird im kommenden Jahr erwartet.

(peng/Reuters)
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