Kartellamt Gerichtliches Verbot für Gas-Langfristverträge?

Bonn (rpo). Gasversorger sollen für Gas keine Langfristverträge mehr anbieten dürfen. Das möchte das Bundeskartellamt gerichtlich verbieten lassen. Nachdem sich die Gaswirtschaft quer gestellt habe, sehe die Behörde keine andere Möglichkeit, erläuterte Kartellamtspräsident Ulf Böge am Dienstag in Bonn.

Das Kartellamt werde die langfristigen Lieferverträge zwischen den Ferngaskonzernen und den regionalen Weiterverteilern - also vor allem den Stadtwerken - nun "im Verfügungswege angreifen". Angestrebt werde eine schnelle gerichtliche Klärung. Ein Aufbrechen der Langfrist-Verträge sei "unabdingbar".

Die Verhandlungen mit den Ferngasunternehmen waren am Montagvormittag geplatzt, nachdem in der vergangenen Woche bereits eine vom Kartellamt gesetzte Frist ohne Einigung verstrichen war. Böge sieht in den langfristigen Lieferverträgen ein entscheidendes Wettbewerbshemmnis auf dem deutschen Gasmarkt. Er will die Vereinbarungen auf künftig vier Jahre für Großlieferanten begrenzen und so den Weg für niedrigere Gaspreise frei machen.

(afp)
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