Hauptstadtflughafen BER Gericht untersagt nächtliche Starts

Berlin · Die brandenburgische Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hat mit ihrer Klage gegen Flugrouten des neuen Hauptstadtflughafens BER einen Teilerfolg erzielt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied am Donnerstag, dass Nachtflüge über die Gemeinde rechtswidrig sind.

Vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung angestellte Lärmuntersuchungen hätten ergeben, "dass unter Lärmschutzgesichtspunkten für die Nacht günstigere Streckenalternativen bestehen", erklärte das Gericht am Abend.

Zugleich urteilte das Gericht aber, dass die festgesetzten Flugrouten für den Tag rechtmäßig seien. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung halte sich mit der Festsetzung der Routen "im Rahmen seines Gestaltungsspielraums", hieß es in der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts. Blankenfelde-Mahlow hatte eine Nordumfliegung der Gemeinde gefordert.

Wann der Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg eröffnet wird, ist derzeit unklar. Flughafen-Geschäftsführer Hartmut Mehdorn hatte Mitte August zumindest eine Teileröffnung für kommenden März in Aussicht gestellt. Die Inbetriebnahme des neuen Großflughafens wurde bereits mehrere Male verschoben.

(afp/dpa)
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