Britische Billig-Fluglinie Easyjet Gericht untersagt gemeinsamen Betriebsrat

Berlin (ddp). Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats bei der Airline Easyjet untersagt. Wie es in einem am Freitag veröffentlichten Urteil hieß, hoben die Richter damit die Entscheidung der Vorinstanz auf.

Das Arbeitsgericht Cottbus hatte die Wahl eines gemeinsamen Betriebsrats für das Bodenpersonal und das im Flugbetrieb beschäftigte Personal für zulässig erklärt. Nach § 117 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) kann für die im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer eine Personalvertretung nur durch Tarifvertrag errichtet werden. Ein derartiger Vertrag sei nicht abgeschlossen worden. Das Arbeitsgericht Cottbus hatte den Angaben zufolge angenommen, die Regelung des BetrVG stehe aufgrund europarechtskonformer Auslegung der Wahl eines Betriebsrats nicht entgegen.

(DDP/spo)
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