Stellenanzeige Gericht: "taz" diskriminiert Männer
Berlin · Die linksgerichtete Berliner "Tageszeitung" ("taz") darf eine Stellenanzeige für Journalisten-Nachwuchs nicht auf Frauen mit ausländischen Wurzeln beschränken. Das Arbeitsgericht Berlin gab einem Kläger Recht, der sich wegen der Anzeige diskriminiert fühlte.
Die "taz" muss dem Mann aus der Ukraine drei Monatsgehälter als Entschädigung zahlen, teilte das Gericht am Freitag auf Anfrage in Berlin mit (Az.: 42 Ca 1530/14).
Die "taz"-Panterstiftung, die die Stelle finanziert, wollte mit der Ausschreibung den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen.
Das sah das Gericht anders. Männer dürften bei einer Bewerbung nicht ausnahmslos ausgeschlossen werden. Die Anzeige verfehle außerdem ihr Ziel, da es dabei lediglich um die Besetzung einer Ausbildungsstelle gegangen sei.