Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter beeinträchtigt Gericht stoppt "Null-Tarife" der Deutschen Telekom

Köln/Bonn (rpo). Die Deutsche Telekom hat vor Gericht eine Schlappe erlitten. Das Verwaltungsgericht hat die "Aktiv Plus"-Tarife der Bonner gestoppt, mit denen am Wochenende kostenlose Gespräche möglich waren.

Sie beeinträchtigten die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Anbieter, teilte das Gericht zu seinem Urteil (Az: 1 L 2579/03, 1 L 2594/03, 1 L 2789/03) mit.

Betroffen sind die Tarife "AktivPlus xxl (neu)" und "AktivPlus basis calltime 120". Sie geben den Kunden gegen einen Aufpreis zur monatlichen Grundgebühr die Möglichkeit, an Wochenenden kostenlos zu telefonieren beziehungsweise 120 Freiminuten zu erhalten.

Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten VATM begrüßte das Urteil. Zugleich wies der Verband ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine einstweilige Anordnung handele.

"Es sei erfreulich, dass den Bündelprodukten der Telekom ein Riegel vorgeschoben werde", sagte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner der dpa. Es wäre aber besser gewesen, wenn die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Tarife von vornherein gründlicher geprüft hätte.

Vor einigen Wochen hatte die oberste Aufsichtsinstanz über den deutschen Telekom-Markt die Tarife bereits genehmigt. Andere Anbieter hatten dagegen geklagt. Über diese Klagen, die ebenfalls beim Kölner Verwaltungsgericht liegen, ist noch nicht entschieden.

Das jetzige Urteil ordnet aber die aufschiebende Wirkung der Klagen an. Das heißt, bis zu einem endgültigen Urteil darf die Telekom die beiden Tarife nicht anbieten.

Die Tarife beinhalten nach Auffassung des Gerichts unzulässige Preisabschläge. Die beim normalen Tarif von der Regulierungsbehörde angenommenen Verbindungskosten würden weit unterschritten. Die Telekom kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.

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