Chemierkonzern Bayer Gericht kippt Pläne für CO-Pipeline

Düsseldorf (RPO). Im Streit um die Kohlenmonoxid-Leitung des Chemiekonzerns Bayer haben die Pipeline-Gegner einen Etappenerfolg erzielt. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschied am Mittwoch, dass der Planfeststellungsbeschluss für die CO-Leitung rechtswidrig sei und daher vorläufig nicht vollzogen werden dürfe. Das bedeutet, dass die Pipeline weiterhin nicht in Betrieb genommen werden darf.

2010: So demonstrierten die Gegner der CO-Pipeline
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Die Richter monierten vor allem den mangelnden Nachweis der Erdbebensicherheit. Zwei Gutachter hatten die Leitung zwar unabhängig voneinander untersucht, jedoch unter anderem die überirdischen Teile der Pipeline ausgespart. Die Richter wiesen daher an, den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf nicht umzusetzen.

Zugleich betonten sie jedoch, der Beschluss werde nur in Teilen infrage gestellt. Damit könnte Bayer in einem Ergänzungsverfahren die notwendigen Nachweise zur Erdbebensicherheit erbringen, um seine Pipeline doch noch in Betrieb nehmen zu können. Zu einem zeitlichen Rahmen wollte sich Regierungspräsidentin Anne Lütkes jedoch nicht äußern.

Kläger sehen sich bestätigt

Die Klägerseite zeigte sich nach der Urteilsverkündung zufrieden. "Wir haben gewonnen, das freut uns", sagte Rechtsanwalt Joachim Hagmann. Die Kläger, zwei Anwohner der Pipeline, hatten gegen das Planfeststellungsverfahren geklagt, weil sie es für rechtswidrig halten. Allerdings wollten sie die Pipeline dadurch eigentlich ganz verhindern, weil sie Gasunfälle befürchten. Rechtsanwalt Hagmann kündigte an, eine Berufung gegen das Urteil werde geprüft.

Das will auch die Bezirksregierung Düsseldorf tun. "Wir warten die schriftliche Urteilsbegründung ab, danach werden wir über eine Berufung nachdenken", sagte Regierungspräsidentin Lütkes. Zum Urteil selbst sagte sie: "Wir können damit leben." Schließlich müsse der Planfeststellungsbeschluss lediglich ergänzt werden. Sollte Bayer entsprechende Unterlagen einreichen, würden diese ergebnisoffen geprüft.

Stefan Gehring, Leiter der Rechtsabteilung der Bayer-Sparte MaterialScience, die die Pipeline betreiben will, gab sich nach dem Urteil zuversichtlich, dass die Leitung letztlich in Betrieb genommen wird. Während der Gerichtsverhandlung habe sich bestätigt, dass die Pipeline sicher sei, sowohl was Material und Trassenwahl als auch was die Erdbebensicherheit betreffe, sagte Gehring. Nun müssten noch die fehlenden Nachweise erbracht werden.

IHK sieht Großprojekte in Gefahr

Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der niederrheinischen Industrie und Handelskammer (IHK), sieht durch das Urteil ähnliche Großprojekte wie den Bau der CO-Pipelen zukünftig in Nordrhein-Westfalen gefährdet. "Das kann Signalwirkung für andere Unternehmen haben und abschreckend wirken", sagte er im Gespräch mit unserer Redaktion. "Wenn solche Vorhaben so kompliziert und schwer durchzusetzen sind, ist es möglich, dass sich Unternehmen nach anderen Standorten umschauen." Für den Industriestandort NRW wäre das fatal, so Dietzfelbinger. Die IHK befürwortet bekanntlich den Bau der umstrittenen Pipeline.

Die Pipeline erhitzt die Gemüter bereits seit Jahren. 2005 hatte Bayer die Zulassung beantragt, zwei Jahre später hatte die Bezirksregierung grünes Licht gegeben. Die Leitung wurde inzwischen zwar fast vollständig gebaut, jedoch nicht in Betrieb genommen, weil Gerichte dies untersagt hatten.

Kritiker befürchten Gasunfälle durch Lecks in der Leitung. Ein Gutachten, das die Kreisverwaltung Mettmann in Auftrag gegeben hatte, kam zu dem Schluss, dass bei einem Bruch der Leitung mehr als 143.000 Menschen in einem Radius von 1,5 Kilometern gefährdet wären. Bayer verweist darauf, dass die Leitung notwendig ist, um Tausende Arbeitsplätze am Rhein mittelfristig zu sichern.

Mit der Leitung will Bayer Kohlenmonoxid für die Kunststoffproduktion zwischen seinen beiden Standorten Dormagen und Krefeld transportieren.

(DAPD/RP/felt)
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