Umstrittener Bau in Datteln Gericht kippt Genehmigung für Kraftwerk

Münster · Im Streit um das Kraftwerksprojekt des Eon-Konzerns im nordrhein-westfälischen Datteln hat der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) einen wichtigen Etappensieg errungen: Das Oberverwaltungsgericht in Münster gab am Dienstag einer Klage des BUND statt und kippte den Vorbescheid der Bezirksregierung für das schon weitgehend fertiggestellte Kraftwerk.

Der Vorbescheid ist Teil der Genehmigung für Datteln 4, wie das Gericht erläuterte. Der BUND-Geschäftsleiter in Nordrhein-Westfalen, Dirk Jansen, nannte das Urteil einen "weiteren Sargnagel" für Datteln 4 (Az: 8 D 38/08.AK).

Eon baut in Datteln seit 2007 ein neues Großkraftwerk, das das alte ersetzen soll. Eigentlich sollte es 2013 in Betrieb gehen. Es kann aber wegen des Rechtsstreits nicht fertiggestellt werden. "Das Aus für Datteln 4 rückt näher", sagte Jansen der Nachrichtenagentur AFP. Eon brauche nun ein "komplett neues Genehmigungsverfahren" für sein Kraftwerksprojekt. Ohne rechtskräftigen Vorbescheid seien Weiterbau und Inbetriebnahme des Steinkohlekraftwerks unmöglich, erklärte BUND-Rechtsanwalt Dirk Teßmer.

Jansen forderte Eon auf, "die Kraftwerksleiche nicht länger am Leben zu halten". Datteln 4 ergebe auch energiewirtschaftlich keinen Sinn. Unflexible Grundlastkraftwerke mit nur marginaler Fernwärmeauskopplung passten nicht mehr in ein zukunftfähiges Energiekonzept.

Die Bezirksregierung Münster hatte Eon Ende Januar 2007 einen Vorbescheid zur Errichtung und zum Betrieb des Kraftwerks erteilt. Der BUND klagte 2008 dagegen, unter anderem, weil die Auswirkungen auf die Umwelt nicht hinreichend geprüft worden seien. Am Dienstag nun erklärte der Richter den Vorbescheid als rechtswidrig, weil er das Gesamtvorhaben nicht bereits in den wesentlichen Grundzügen beurteile.

Für das Kraftwerk sei ein Bebauungsplan erforderlich, unter anderem, weil es in großer Nähe zu einem Wohngebiet liege, erklärte der Richter. Der vorliegende Bebauungsplan war aber 2009 für nichtig erklärt worden. Es sei "nicht erkennbar, wann und mit welchem Inhalt" dieser Bebauungsplan nachgeholt werde.

Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich. Eon kann aber eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen, über die dann das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

(AFP)
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