Sammelklage in Hamburg Gericht erklärt Eon-Preiserhöhungen für unwirksam
Hamburg · Der Energiekonzern Eon Hanse hat vor Gericht eine herbe Niederlage erlitten. Das Hanseatische Oberlandesgericht erklärte die Gaspreiserhöhungen der vergangenen sieben Jahre für unwirksam und gab damit einer Sammelklage von 53 Gaskunden aus dem Jahr 2005 statt, wie die Verbraucherzentrale Hamburg am Mittwoch mitteilte.
Zugleich entschied das Gericht, dass Eon sich nicht mit Vertragskündigungen gegen Kundenwidersprüche wehren dürfe. Gegen die Entscheidung kann der Konzern in Revision gehen.
Die Verbraucherschützer verbuchen die Entscheidung als großen Erfolg. "Nach fast acht Jahren geht der längste und einer der wichtigsten Prozesse der Verbraucherzentrale Hamburg zu Ende", sagte Geschäftsführer Günter Hörmann. Von dem Urteil profitierten auch Kunden, die gegen die Preiserhöhung Widerspruch eingelegt und den neuen Gaspreis nur unter Vorbehalt gezahlt hätten. Sie hätten nach dem jetzigen Urteil einen Erstattungsanspruch gegen Eon, rückwirkend für drei Jahre.