Urteil in Kreditbetrugsprozess Geldstrafe für Ex-Porsche-Finanzchef

Stuttgart · "Keine bloße Bagatelle": Porsches früherer Finanzchef Holger Härter ist wegen Kreditbetrugs zu einer Geldstrafe von insgesamt 630.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart sah es als erwiesen an, dass Härter im Zuge der Übernahmeschlacht mit VW eine Bank falsch informiert hat.

Chronik der Porsche-VW-Fusion
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Die Kammer sei zu dem Schluss gekommen, dass die Angaben für den Kredit nicht richtig gewesen seien, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung am Dienstag in Stuttgart. Auch ein mitangeklagter Manager bekam eine Geldstrafe. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Die Staatsanwaltschaft hatte für Härter eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung gefordert. Sie hatte ihm vorgeworfen, Zahlen geschönt zu haben, um an einen Kredit zu kommen. Konkret ging es dabei um die Übernahmeschlacht zwischen der Porsche-Dachgesellschaft und Volkswagen. Härter will Revision einlegen, wie seine Anwälte erklärten.

Dabei war die französische Bank BNP Paribas im Frühjahr 2009 an der Anschlussfinanzierung eines 10-Milliarden-Euro-Kredits beteiligt. Das Kreditinstitut selbst fühlte sich zwar nicht geschädigt. Das sei für das Urteil aber nicht entscheidend gewesen, betonte der Vorsitzende Richter. "Unerheblich ist, ob sich die falschen Angaben tatsächlich ausgewirkt haben."

Im Verfahren hatten Anklage und Verteidigung stets über den Zeitpunkt von Härters Kreditangaben gestritten. Als die umstrittenen Informationen eintrafen, habe die Bank ihre Entscheidung längst getroffen, hatte die Verteidigung argumentiert. Die Anklage sah das anders - ebenso wie das Gericht. Es bezeichnete die Angaben am Dienstag als "entscheidungserheblich".

Manager setzte Bedarf zu niedrig an

Auch unter zentralen betriebswirtschaftlichen Begriffen hätten Härter und die Banker dasselbe verstanden, befand das Gericht. Härter hatte das stets bestritten. Maßgeblich für die Vergabe des Kredits sei der künftige Geldbedarf gewesen, den Porsche für die Übernahme der restlichen Anteile an VW benötigt hätte - und den habe der Manager schlicht zu niedrig angesetzt. Die falschen Angaben seien "keine bloße Bagatelle" gewesen, betonte der Vorsitzende Richter.

Juristischen Ärger ist Härter auch nach dem Urteil nicht los: Er und sein damaliger Chef Wendelin Wiedeking müssen noch mit einem Prozess wegen Marktmanipulation rechnen. Die Anklage ist bereits erhoben.

Im aktuellen Fall hätten die zahlreichen Fachbegriffe allerdings - auch bei der Kammer - unnötig für Verwirrung gesorgt, sagte der Vorsitzende Richter. "Hätten wir damals gleich gesagt "Cash aus der Täsch", dann wäre es für alle Beteiligten einfacher gewesen."

(dpa/jre)
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