Insiderhandel Frankreichs Justiz prüft Verfahren gegen Airbus-Manager

Paris · Das Verfahren um Insiderhandel gegen aktive und frühere Manager von Airbus in Paris wird jetzt höchstrichterlich auf seine Verfassungsmäßigkeit hin geprüft. Die Frage ist: Können Verdächtige vor Gericht zitiert werden, wenn sie von der Börsenaufsicht bereits freigesprochen wurden?

A400M - der erste Transporter ist gelandet
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Foto: dpa, hoh soe

Der französische Verfassungsrat hörte dazu am Dienstag die Einwände der Verteidiger gegen den 2014 begonnenen Prozess. Diese argumentieren, gegen die sieben Manager sowie die Konzerne Daimler und Lagardère könne es gar kein zweites Verfahren geben. Die Börsenaufsicht (AMF) hatte die Beschuldigten bereits im Jahr 2009 vom Vorwurf des Insiderhandels freigesprochen.

Die Argumentation der Verteidiger steht vor dem Hintergrund der europäischen Rechtslage, die eine zweifache Strafverfolgung ausschließt. Frankreich lässt bisher aber diesen Weg noch zu. Der Verfassungsrat will den Fall am 12. März beraten und entscheiden.

Konkret will das Gericht in dem Insider-Prozess herausfinden, was die Manager - darunter Verkaufschef John Leahy - bei der Veräußerung von Aktien 2006 unter anderem über technische Probleme des Großraumfliegers A380 wussten. Die Probleme waren Ursache für eine um Monate verzögerte Auslieferung des Riesen-Jumbos. Als die Verzögerung im Juni 2006 bekanntwurde, zog dies einen EADS-Aktiensturz von über 26 Prozent nach sich. Daimler und Lagardère waren damals Großaktionäre beim Mutterkonzern EADS.

Die Airbus-Gruppe selbst steht nicht vor Gericht. Der Freispruch durch den "Gendarm der Märkte" - die Börsenaufsicht - war in Frankreich damals teils heftig kritisiert worden. Bei einer Verurteilung droht den Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sowie eine Geldstrafe.

(dpa)
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