Insolvente Fluggesellschaft Niki darf Start- und Landerechte vorerst behalten

Hamburg · Für die Rettung der Fluglinie Niki bleibt einem Medienbericht zufolge mehr Zeit als bislang angenommen. Demnach müsse die insolvente Air-Berlin-Tochter doch nicht ihre Start- und Landerechte in den kommenden Tagen abgeben.

"Das Verkehrsministerium in Wien hat nach dem Insolvenzantrag ein Prüfverfahren eingeleitet", sagte Markus Pohanka von der österreichischen Flugaufsicht Austro Control dem Nachrichtenmagazin Spiegel. "Für dieses Verfahren gibt es keine Fristen."

Die Start- und Landerechte gelten als ein entscheidendes Kaufkriterium für Niki. Solange die Prüfung laufe, behalte die Airline ihre Betriebsgenehmigung, sagte Pohanka. Diese beinhalte auch die unentbehrlichen Start- und Landerechte. Dies gelte nicht nur für Österreich, sondern auch für Deutschland, wie die zuständige Flughafenkoordination in Frankfurt auf Anfrage bestätigt habe, berichtet der "Spiegel" weiter.

Nach der Pleite der Niki-Muttergesellschaft Air Berlin hatte zunächst die Lufthansa den Ferienflieger kaufen wollen. Die Lufthansa verzichtete aber vergangenen Mittwoch wegen der starken Wettbewerbsbedenken der EU-Kommission auf den Kauf.

Niki beantragte umgehend Insolvenz und stellte den Flugbetrieb ein. Tausende Passagiere saßen auf einen Schlag fest. Der Insolvenzverwalter des Ferienfliegers, Lucas Flöther, hatte sich zuletzt optimistisch über eine mögliche Rettung der Fluggesellschaft geäußert. Es gebe ein "enormes Investoreninteresse", sagte er der "Süddeutschen Zeitung".

(ate/afp)
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