Streiks und schlechtes Wetter Fast 1600 Flugausfälle bei Eurowings

Düsseldorf/Köln · Von Anfang des Jahres bis Ende Mai stornierte die Airline 1591 Flüge, vor einem Jahr waren es 185. Die Airline weist auf Streiks und mieses Wetter als Ursache hin, aber auch das Wachstum spielte eine Rolle. Die Rechte der Passagiere.

 Viele Passagiere von Eurowings müssen in diesen Monaten harte Zeiten mitmachen.

Viele Passagiere von Eurowings müssen in diesen Monaten harte Zeiten mitmachen.

Foto: dpa, obe fdt

Viele Passagiere von Eurowings müssen in diesen Monaten harte Zeiten mitmachen: 442 Flüge des Lufthansa-Ablegers verspäteten sich zwischen 1. Januar bis zum 27. Mai um mehr als drei Stunden, vergangenes Jahr waren es im gleichen Zeitraum nur 93 Stück. Dies ergibt eine Auswertung des Flugrechteportals Eu-Claim für unsere Redaktion.

Noch dramatischer scheint die Zahl der Stornierungen zu wachsen: 1591 Flüge des in Düsseldorf dominierenden Lufthansa -Ablegers von oder nach Deutschland fielen zwischen 1. Januar und 27. Mai dieses Jahres aus, vor einem Jahr hatte es nur 185 Stornierungen gegeben.

Eurowings bestätigt die Zahl nicht, dementiert sie aber auch nicht. Die Airline weist aber daraufhin, selbst wenn knapp 1600 Flüge ausgefallen wären, wären dies nur rund 1,5 Prozent aller 90.000 Flüge in den fünf Monaten. Außerdem erklärt das Unternehmen, dieses Jahr sei bisher von viel mehr Streiks im europäischen Luftverkehr gekennzeichnet gewesen als das Vorjahr und außerdem von widrigen Wetterumständen.

Gleichzeitig sagen Experten aber, dass Eurowings auch eigene Probleme hat: "Die müssen das schnelle Wachstum mit der Übernahme vieler früherer Flugzeuge von Air Berlin bewältigen", sagt der Unternehmensberater Gerald Wissels. Wir erklären die Rechte von Passagieren bei Eurowings und anderen Airlines.

EU-Regeln Grundsätzlich gilt laut EU für Flüge in und ab Europa sowie nach Europa, wenn die Airline hier ihren Sitz hat, dass es bei Verspätungen ab drei Stunden oder bei Flugausfällen Anspruch auf Entschädigung gibt. Dabei hängt die Höhe der Kompensation von der Strecke ab: 250 Euro sind fällig bei Strecken bis 1500 Kilometern, 400 Euro bis 3500 Kilometern, 600 Euro bei noch längeren Flügen. Dabei ist die Entschädigung zusätzlich zu einer Erstattung des Flugpreises vorgesehen. Wahlrecht Gerade große Airlines wie Eurowings bieten Passagieren bei Stornierungen oder starken Verspätungen (oft ab zwei Stunden) Umbuchungsmöglichkeiten an. Eurowings weist daraufhin, die Reisenden könnten dann entscheiden, ob sie das Angebot annehmen oder den Flugpreis erstattet bekommen.

Darum sei davon auszugehen, dass viele der von gestrichenen Flügen betroffenen Bürger ihr Ziel doch halbwegs zügig erreicht haben. Ausnahme Die Airlines sind nicht schadenersatzpflichtig, wenn außergewöhnliche Umstände zum Ausfall oder zur starken Verspätung eines Fluges geführt haben. "Dies können starke Unwetter sein, dies können Streiks sein, aber die Luftfahrtgesellschaft muss diese von ihr selbst nicht verschuldeten Umstände auch beweisen können", sagt Reiserechtsexperte Felix Methmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. Flugrechteportale wie Eu-Claim meinen nun, die Airlines würden Entschädigungen grundsätzlich versuchen abzulehnen. Methmann sieht das genauso, aber: „Wenn der Sachverhalt unstrittig ist, haben Passagiere eine gute Chance, ihre Entschädigung wenigstens vor Gericht durchzusetzen.“

Ansonsten weist er auf die Möglichkeit hin, seinen Anspruch bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) einzureichen, wenn eine Airline mauert. Eurowings erklärt, Ansprüche von Passagieren "kulant" zu behandeln. Flugrechteportale Geschädigte können Forderungen auch an ein Flugrechteportal wie Eu-Claim oder Eu-Flight abtreten - doch dafür müssen sie 20 bis 40 Prozent des Geldes abgeben. Methmann sagt: "Je klarer der Sachverhalt ist, umso eher sollten Bürger selber handeln. Droht viel Streit, ist das Einschalten solcher Firmen dagegen sinnvoller."

Stefanie Winiarz, Deutschland-Geschäftsführerin von Eu-Claim sagt: "Die meisten Verbraucher kennen ihre Rechte nicht oder vermeiden Streit mit einer Fluglinie. Unsere Juristen sind darauf spezialisiert." Sie ergänzt, die Firma würde Wetterdaten auswerten um zu prüfen, ob ein Flug wirklich wegen Unwettern stark umgeleitet werden musste. Unterstützung Im Fall einer Verspätung muss sich die Airline um Verpflegung kümmern und eine Übernachtung zahlen, falls der Ersatzjet erst am nächsten Tag startet.

(RP)
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