Steuer-Affäre Fahnder ermitteln gegen Metzler-Banker

Hannover (RPO). Die Fahnder in der Steuer-Affäre ermitteln auch gegen Mitarbeiter deutscher Banken. So hat die Bochumer Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen drei Mitarbeiter des Bankhauses Metzler eingeleitet. Gegen sie besteht der Verdacht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

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Foto: ddp

Die Privatbank Metzler hat Ermittlungen gegen Mitarbeiter im Zusammenhang mit Steuerflucht nach Liechtenstein bestätigt. Betroffen seien drei Mitarbeiter, teilte das Bankhaus am Donnerstag in Frankfurt am Main mit. Metzler habe allerdings weder für sich oder Dritte in Liechtenstein Stiftungen errichtet oder Kunden in diese Richtung beraten.

Die Ermittlungen der Bochumer Staatsanwaltschaft hätten sich ursprünglich auf 16 Geschäftsverbindungen nach Liechtenstein bezogen, in maximal sieben Fällen könne es sich dabei um deutsche Steuerpflichtige handeln, hieß es weiter. Die Kontoverbindungen seien zwischen 1998 bis 2006 beendet worden. Das für diese Kontoinhaber verwaltete Vermögen habe insgesamt ein Volumen von "unter sechs Millionen Euro".

Die Banken selbst würden nicht beschuldigt, sagte der Sprecher der Bochumer Staatsanwaltschaft, Bernd Bienioßek, am Donnerstag der AP. Bienioßek betonte, die Durchsuchungen bei diversen Kreditinstituten richteten sich gegen Kunden, die dort ihre Konten unterhielten, und gegen einzelne Bankmitarbeiter, bei denen der Verdacht bestehe, dass sie Kunden bewusst bei der Steuerhinterziehung geholfen hätten.

Das Finanzministerium in Hannover hat die Durchsuchungen in Niedersachsen bestätigt. Die Behörden seien von der federführenden Staatsanwaltschaft in Bochum um Amtshilfe gebeten worden, sagte die Sprecherin Ministeriums, Birgit Diers, am Donnerstag der Nachrichtenagentur AP. Insgesamt habe es seit Bekanntwerden der Steuer-Affäre vier Selbstanzeigen in Niedersachsen gegeben.

Deutsche Banken in der Kritik

Zuvor waren die deutschen Banken im Zusammenhang mit dem Steuerskandal in die Kritik geraten. Auch Privatbanken und andere Geldinstitute in Deutschland sollen liechtensteinische Stiftungen verwaltet und Kunden gezielt zu diesen Stiftungen beraten haben.

Dass Banken vermögenden Kunden bei der Steuerhinterziehung geholfen haben könnten, hält der Steuerrechtsexperte Jürgen Wessing für unwahrscheinlich. Nach den Ermittlungen im Steuerskandal in den 90er Jahren wäre das eine "grobe Dummheit", sagt der Wirtschaftsstrafrechtler. Mitte der 90er Jahre waren zahlreiche deutsche Banken wegen illegal nach Luxemburg transferierter Gelder durchsucht worden. Die Banken hätten aus diesem "Schock" gelernt und hätten sich neben den gesetzlichen Vorschriften auch selbst Regeln auferlegt, um aus der Grauzone herauszubleiben, sagt Wessing.

Nur ein Gefallen?

Einzelne Mitarbeiter einer Bank aber könnten nach Ansicht des Experten immer wieder versucht sein, vermögenden Kunden dabei zu helfen, Geld am Fiskus vorbei zu schleusen. Als Motive für einzelne Bankangestellte nennt Wessing etwa "Großmannssucht", also den Wunsch, einem wichtigen Kunden einen Gefallen zu tun. "Das ist dann häufig mit Korruption verschwistert." Auch die eigene Karriere könnte einen Bankmitarbeiter verleiten, einen Kunden mittels illegaler Mittel zu halten. Die Beihilfe zur Steuerhinterziehung müsste ein Bankarbeiter aber dann auch gegenüber seinem Arbeitgeber verschleiern, sagte Wessing.

Hat eine Bank den Verdacht, dass ein Kunde Steuern hinterzieht oder hinterziehen will, dann sei sie aber auch nicht verpflichtet, das anzuzeigen, sagte Wessing. Diese Pflicht besteht laut Paragraph 138 des Strafgesetzbuches nur bei schweren Straftaten wie Hochverrat, Mord, Erpressung oder Geldfälschung. "Steuerhinterziehung gehört nicht dazu", sagte Wessing.

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