Prozess-Auftakt im VW-Skandal Ex-Betriebsratschef Volkert belastet Piech

Braunschweig (RPO). Der ehemalige VW-Vorstandsvorsitzende Ferdinand Piech ist schwer im Prozess um Schmiergeldzahlungen und Lustreisen schwer belastet worden. Vor dem Landgreicht Braunschweig sagte der angeklagte Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert am Donnerstag, dass er Piech damals wegen Mehrarbeit des Betriebsrates um eine entsprechende Honorierung gebeten habe.

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Foto: ddp

Der heutige VW-Aufsichtsratschef Piech habe ihm daraufhin zugesichert, künftig wie ein Markenvorstand behandelt zu werden, sagte Volkert. Er betonte, Piech habe hinzugefügt, der damalige VW-Personalvorstand Peter Hartz werde auf ihn zukommen. Er selbst habe Hartz "nicht angestiftet, Sonderboni an mich zu zahlen", sagte Volkert. Zur Begründung sagte er, der Spitze des Betriebsrates seien im Laufe der Jahre zunehmend Managementaufgaben zugewachsen. Die Anklage gegen ihn wertete er als "diskriminierende Bloßstellung". Für Volkert-Anwalt Johann Schwenn wurde am ersten Verhandlungstag deutlich, "dass die Verantwortung nicht bei Dr. Hartz endet".

Der mitangeklagte frühere Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, der auf Geheiß von Hartz kostspielige Vergnügungsreisen für Betriebsräte organisiert hatte, bezeichnete sich in seiner Einlassung vor Gericht "mehr als Opfer denn als Täter". Er habe dem Unternehmen keinen Schaden zugefügt. Mehr als ein Jahrzehnt lang habe er ohne Beanstandungen die ihm zugewiesenen Aufgaben erfüllt. Hartz habe ihm in einem persönlichen Gespräch erklärt, dass es gut sei, die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats großzügig zu behandeln und Volkert jeden Wunsch zu erfüllen. Auf die Frage, ob die Ausgabenhöhe beschränkt sei, habe Hartz ihm geantwortet, es gebe "no limits".

Gebauers Verteidiger Wolfgang Kubicki zeigte sich überzeugt, dass Volkerts Aussage zu Piech der Wahrheit entspricht. Es entspreche seinem Kenntnisstand der inneren Struktur von VW, den er nach der Lektüre vieler Akten habe, sagte Kubicki. Es sei für ihn undenkbar, dass solche Dinge im VW-Konzern hätten passieren können, ohne dass der Finanzvorstand oder der Vorstandsvorsitzende involviert gewesen seien.

Die Staatsanwaltschaft wirft Volkert unter anderem Anstiftung zu Untreue in 48 Fällen vor. Gebauer muss sich wegen gemeinschaftlich begangener Untreue in 40 Fällen verantworten. In der Anklage sind unter anderem die auf Drängen Volkerts veranlassten Sonderbonuszahlungen von fast zwei Millionen Euro erfasst. Außerdem enthalten sind von Gebauer bezahlte Reisen und weitere Auslagen für Volkert und dessen damalige Geliebte. Gebauer hatte seinerzeit auf Anordnung von Hartz gehandelt, wie dieser in seinem Untreue-Prozess im Januar bekräftigt hatte. Hartz war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Der erste Verhandlungstag hatte wegen mehrerer Befangenheitsanträge gegen Schöffen schleppend begonnen. Ein Schöffe musste ausgetauscht werden. Im weiteren Verlauf des Prozesses will das Gericht neben Hartz auch Piech als Zeuge hören. Der Prozess wird am 26. November fortgesetzt. Eine Urteilsverkündung ist für den 24. Januar geplant.

(afp)
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