Ex-Arcandor-Chef zu drei Jahren Haft verurteilt Middelhoff-Anwalt will in Revision gehen

Berlin · Thomas Middelhoff will sein Urteil nicht akzeptieren: Der Anwalt des zu drei Jahren Haft verurteilten Ex-Arcandor-Chefs will Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Essener Landgerichts einlegen.

 Thomas Middelhoff legt Berufung ein.

Thomas Middelhoff legt Berufung ein.

Foto: dpa, ve hpl

Nach der Verurteilung von Ex-Topmanager Thomas Middelhoff zu drei Jahren Haft will sein Anwalt Rechtsmittel einlegen. "Wir werden in Revision gehen", sagte Winfried Holtermüller der "Bild am Sonntag". Damit würde der Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt.

Am Freitag hatte das Landgericht Essen den früheren Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor der Untreue und Steuerhinterziehung für schuldig befunden. Laut Gericht stellte er dem Konzern in zahlreichen Fällen private Flüge in Charterjets und Hubschraubern in Rechnung und verursachte so einen Schaden von rund 500.000 Euro.

Das Gericht hatte auch einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen. Ein noch am Freitag anberaumter Haftprüfungstermin ergab, dass Middelhoff zunächst in Haft bleiben musste. Nach Informationen der Zeitung soll es bereits diesen Montag (17. November) einen neuen Haftprüfungstermin geben. Ein Gerichtssprecher wollte dazu am Sonntag nichts sagen. Middelhoffs Anwalt Winfried Holtermüller war am Sonntag zunächst nicht zu erreichen.

Der Sprecher hatte am Freitag gesagt, dass in der neuen Woche noch einmal geprüft werde, ob der Manager gegen Kaution oder andere Auflagen auf freien Fuß gesetzt werden könne. Der Vorsitzende Richter Jörg Schmitt hatte den Haftbefehl am Freitag mit Fluchtgefahr begründet. Ausschlaggebend dafür seien die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe, der Wohnsitz im Ausland und die unklare berufliche Situation des Managers.

Das Essener Verfahren war Teil eines Prozessmarathons, den Middelhoff im Zusammenhang mit der Arcandor-Pleite absolvieren muss. Als Kläger, Beklagter und Zeuge ist er in mehrere Verfahren involviert.

Middelhoff hatte 2005 die Führung des angeschlagenen KarstadtQuelle-Konzerns übernommen, umgebaut und umfirmiert in Arcandor. Der Konzern meldete 2009 Insolvenz an. Das brachte auch Sal. Oppenheim an den Rand des Ruins. Die Kölner Privatbank hatte zuletzt große Arcandor-Aktienbestände übernommen. Seit 2010 gehört Sal. Oppenheim in stark verkleinerter Form zur Deutschen Bank.

Mit der Bank streitet Middelhoff um Millionensummen. Das Institut hatte Middelhoff und seine Frau Ende 2013 auf knapp 78 Millionen Euro verklagt. Das Ehepaar soll Kredite nicht zurückgezahlt haben. Zuvor wiederum hatten die Middelhoffs die Bank auf mehr als 100 Millionen Euro verklagt. Das Ehepaar fordert die Rückabwicklung seiner Beteiligungen an diversen Fonds und die Freigabe von gut 23 Millionen Euro Festgeldern, die von der Bank eingefroren worden seien. Die Verhandlung in dieser Sache beginnt an diesem Dienstag (18. November) vor dem Kölner Landgericht.

Was bedeutet Revision?

Dabei würde geprüft, ob der vorigen Gerichtsinstanz, also dem Landgericht Essen, beim Urteil rechtliche Fehler unterlaufen sind. Das kann etwa der Fall sein, weil das Urteil insgesamt nicht nachvollziehbar ist, Beweise nicht richtig bewertet, die Aussagen von Zeugen falsch eingeschätzt wurden. Möglich ist auch, dass die Begründung eines Freispruchs oder der Höhe einer Strafe rechtlich nicht nachvollziehbar ist. Neue Beweise werden in einer Revision nicht vorgelegt. Das Revisionsgericht - hier der Bundesgerichtshof (BGH) - muss sich also an die Feststellungen des Landgerichts halten. Bei Rechtsfehlern weist das Revisionsgericht den Fall zur neuen Verhandlung zurück.

(AFP)
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