Gericht kritisiert Werbung für Lotto und Co. Europa kippt deutsches Glücksspielmonopol

Luxemburg (RPO). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat das deutsche Monopol für Lotterien und andere Glücksspiele gekippt. Grundsätzlich seien solche Wettmonopole zwar zulässig, um die Spielsucht zu bekämpfen, wie der EuGH am Mittwoch betonte. In Deutschland werde dieses Ziel aber nicht konsequent verfolgt.

Dieses Ziel werde in Deutschland durch Werbung und private Geldspielautomaten unterlaufen. (Az: C-316/07 und weitere) Strittig war das Angebot von Glücksspielen im Internet. Dies ist nach dem 2008 in Kraft getretenen, zwischen den Bundesländern geschlossenen Staatsvertrag verboten.

Dagegen klagten ein Wettveranstalter aus Gibraltar, der seine Wetten über das Internet auch in Deutschland verkaufen will, sowie mehrere Vermittler, die Wetten von Veranstaltern aus Österreich, Malta und Großbritannien im Internet anbieten. Gerichte aus Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein legten die Klagen dem EuGH vor.

Der bekräftigte nun, dass Wettmonopole zwar in die europäische Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit eingreifen, dass sie aber trotzdem zulässig seien können, um die Spielsucht sowie die mit illegalem Glücksspiel häufig verbundene Kriminalität einzudämmen. Auch Zulassungen der Veranstalter in anderen EU-Ländern stünden einem Verbot in Deutschland nicht entgegen.

Doch ein Wettmonopol sei nur gerechtfertigt, wenn das Land die damit verbundenen Ziele "in kohärenter und systematischer Weise verfolgt". Dies sei in Deutschland nicht der Fall und das Monopol daher unzulässig, urteilte der EuGH. Auch übergangsweise könne es nicht mehr angewandt werden.

Zur Begründung verwiesen die Luxemburger EU-Richter auf "intensive Werbekampagnen", mit denen die Lotto-Monopolgesellschaften der Länder versuchten, ihre Gewinne zu maximieren. Damit entfernten sich die Lottogesellschaften von den Zielen, die ihr eigenes Monopol rechtfertigen. Zudem würden Kasinos, Spielhallen und Geldspielautomaten in Gaststätten nicht ernsthaft begrenzt, obwohl das Suchtpotenzial hier höher sei als beim Lotto.

(AFP/dapd/das)
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