EuGH-Urteil Online-Händler müssen nicht per Telefon erreichbar sein

Luxemburg · Online-Händler wie Amazon müssen für Verbraucher nicht unbedingt per Telefon erreichbar sein. Sie müssen aber ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das sie schnell kontaktierbar sind.

 Amazon muss nicht telefonisch erreichbar sein, urteilte das Gericht.

Amazon muss nicht telefonisch erreichbar sein, urteilte das Gericht.

Foto: dpa/Holger Hollemann

Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch in Luxemburg. (Rechtssache C-649/17). Hintergrund des Falls war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Amazon in Deutschland. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass der Händler nicht ausreichend über Erreichbarkeiten per Telefon informiert habe, eine Fax-Nummer werde gar nicht angegeben.

Die obersten Richter in der Europäischen Union erklärten nun, dass Unternehmen nicht verpflichtet seien, einen Telefonanschluss oder ein E-Mail-Konto neu einzurichten, damit Verbraucher stets mit ihnen in Kontakt treten könnten. Firmen könnten auch andere Wege nutzen, etwa elektronische Kontaktformulare, Internet-Chats oder ein Rückrufsystem. Die Informationen dazu müssten Kunden aber klar und verständlich zugänglich gemacht werden.

(lukra/dpa)
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