Prozess um Riester-Förderung EU-Kommission sieht Diskriminierung von Grenzgängern

Luxemburg (RPO). Die Europäische Kommission ist am Mittwoch mit einer klage vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gezogen. Die Kommission fordert mit ihrer Klage eine europafreundlichere Gestaltung der Riester-Förderung.

Die wichtigsten Fragen zur Riester-Rente
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Foto: AP

Die staatlich geförderte Altersvorsorge gilt für bestimmte Lebensversicherungsverträge und auch für Verträge zum Erwerb von Wohneigentum. Allerdings gibt es die Altersvorsorgezulage nur für Bürger, die uneingeschränkt in Deutschland steuerpflichtig sind. Nach einem Umzug ins Ausland muss das Geld gegebenenfalls zurückgezahlt werden. Bezuschusste Bausparverträge dürfen nur für Wohnungen in Deutschland eingesetzt werden.

Mit ihrer Klage macht die EU-Kommission geltend, diese Regelungen seien diskriminierend und führten zu einer unzulässigen Beschränkung der Freizügigkeit für Arbeitnehmer. Insbesondere Grenzgänger würden benachteiligt.

Dagegen argumentierte die Bundesregierung, die Riester-Förderung sei als Ergänzung zur deutschen Rente gedacht. EU-Bürgern, die nicht mindestens 90 Prozent ihrer Einkünfte in Deutschland erzielten und deshalb bei der Förderung leer ausgingen, fehle die notwendige Bindung an die deutsche Gesellschaft. Weiter verwies die Bundesregierung auf die "nachgelagerte Besteuerung" der später ausgezahlten Riester-Renten. Daher sei die Rückzahlung der Zuschüsse gerechtfertigt, wenn diese Besteuerung wegen eines Umzugs ins Ausland entfalle.

(AFP)
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