Änderung im Insolvenzrecht Erstzugriff für den Staat auf Vermögen von Pleitefirmen

Berlin (RPO). Staatliche Gläubiger sollen bei Firmeninsolvenzen künftig bevorzugt werden. Nach Informationen einer Zeitung planen sowohl das Bundesfinanzministerium als auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Änderung im Insolvenzrecht.

Bekannte deutsche Unternehmen in der Insolvenz
Infos

Bekannte deutsche Unternehmen in der Insolvenz

Infos
Foto: AP

Im sogenannten Haushaltsbegleitgesetz solle festgeschrieben werden, dass sich die Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die Finanzämter künftig vor allen anderen Gläubigern am verbliebenen Vermögen von Pleitefirmen bedienen können, wie die Tageszeitung "Die Welt" berichtet.

Für private Gläubiger wie zum Beispiel Handwerker bliebe dann praktisch nichts mehr übrig. Die Insolvenzverwalter-Gilde ist entsprechend entsetzt. "Die Rettung von insolventen Betrieben und damit von Arbeitsplätzen ist dann kaum noch möglich", sagt Daniel Bergner, der Geschäftsführer vom Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Die Politik will sich dazu nicht äußern. "Das Haushaltsbegleitgesetz befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Daher kann ich zu Einzelheiten nichts sagen", sagte ein Sprecher auf Anfrage. Er dementierte allerdings nicht, dass neben dem schon länger geplanten und reichlich umstrittenen Fiskusprivileg nun auch die Sozialversicherungsträger bevorzugt werden sollen.

(DDP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort