Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln Erste Krankenkasse erhebt Zusatzbeitrag

Düsseldorf (RPO). Die erste Krankenkasse in Deutschland erhebt rückwirkend ab dem 1. Juli einen Zusatzbeitrag. Nach Informationen, die unserer Redaktion vorliegen, müssen Mitglieder der Gemeinsamen Betriebskrankenkasse Köln einen Zusatzbeitrag von acht Euro pro Monat zahlen.

Seit dem 1. Januar gibt es in Deutschland einen einheitlichen Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen. Die Kassen erhalten je nach Zahl, Alter und Gesundheitszustand ihrer Versicherten Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Kassen, die mit dem Geld nicht auskommen, können einen Zusatzbeitrag erheben. Wenn eine Kasse die Sonderzahlung fordert, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.

Der Zusatzbeitrag soll von den 30.000 Versicherten rückwirkend zum 1. Juli erhoben werden und am 20. September erstmals eingezogen werden. Übereinstimmend berichten auch der Kölner Stadtanzeiger (KStA) und die Frankfurter Allgemeine Zeitung (Faz) von den Plänen.

Kassenvorstand Helmut Wasserfuhr sagte der Faz", der Sanierungsbeirat habe dies beschlossen. Grund dafür seien außergewöhnliche Behandlungskosten für Schwerstkranke. Die Kasse werde bereits vom Landesverband der Betriebskrankenkassen gestützt.

Laut GBK-Vorstand Helmut Wasserfuhr geriet die Krankenkasse in den Jahren 2005 und 2006 durch zwei Versichertenfälle in die roten Zahlen, wie der "KStA" schreibt. Für zwei seltene Fälle von Bluter-Erkrankungen habe die Kasse in den beiden Jahren rund 14 Millionen Euro für Medikamente aufwenden müssen und sei so zu einem Sanierungsfall geworden. Jetzt müssten auch noch 600.000 Euro für die Schweinegrippe-Impfung eingestellt werden.

Wie lange der Zusatzbeitrag erhoben werde, sei noch unklar. Bei der GBK sind laut "KStA" vor allem Mitarbeiter der Kölner Stadtverwaltung und Unternehmen wie Rhein-Energie und der Kölner Verkehrs-Betriebe versichert.

Seit Januar bekommen die fast 200 gesetzlichen Krankenkassen ihr Geld aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen. Kommen die Kassen mit diesem Geld nicht aus, müssen sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Beitrag darf maximal ein Prozent vom Bruttoeinkommen eines Mitglieds betragen. Wer den Zuschlag nicht zahlen will, kann seiner Kasse kündigen und zu einer anderen wechseln.

(ots/AFP/RTR/felt)
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