Leiharbeiter-Streit bei BMW Erneute Schlappe für Betriebsrat

Leipzig · Im Gerichtsstreit um den Einsatz von 1100 Leiharbeitern im BMW-Werk Leipzig hat der Betriebsrat am Freitag erneut eine Niederlage kassiert. Die 5. Kammer des Arbeitsgerichts Leipzig entschied, dass BMW die Leiharbeiter weiterbeschäftigen darf.

Leiharbeit undercover: Eine niederschmetternde Doku
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Es seien auch keine Gesetzte verletzt worden. Die Entscheidung in einem zweiten Verfahren sollte am Nachmittag verkündet werden. Die 3. Kammer deutete aber bereits an, dass auch sie gegen den Betriebsrat entscheiden werde.

Betroffen sind 300 Zeitarbeiter aus der Lackiererei und dem Karosseriebau. Der Betriebsrat sperrt sich gegen die Einstellung beziehungsweise Weiterbeschäftigung der Zeitarbeiter und will stattdessen den Anteil von unbefristet Festangestellten erhöhen.

Der Autobauer rief das Arbeitsgericht an, um per Entscheid die Zustimmung der Arbeitnehmervertreter überflüssig zu machen. Schon in einem ersten Verfahren für 33 Leiharbeiter war für das Unternehmen entschieden worden. Dagegen hat der Betriebsrat Widerspruch beim Landesarbeitsgericht eingelegt.

(dpa)
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