Gericht urteilt über Schokoladen-Bewertung Erfolg für Ritter Sport im Streit mit Stiftung Warentest

München · Im Schoko-Streit droht der Stiftung Warentest eine neue Niederlage gegen Ritter Sport: Das Oberlandesgericht München schloss sich am Dienstag in dem Prozess um eine einstweilige Verfügung gegen die weitere Veröffentlichung der Note "mangelhaft" für die Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport mit einer ersten Bewertung dem vorherigen Urteil des Landgerichts München an.

Erfolg für Ritter Sport im Streit mit Stiftung Warentest
Foto: dpa, Patrick Seeger

"Wir meinen aber, dass das Landgericht im Ergebnis mit den erforderlichen Klarstellungen schon richtig entschieden hat", sagte die Vorsitzende Richterin Eva Spangler zum Auftakt des Prozesses.

Die Richterin gab damit eine erste juristische Einschätzung des Oberlandesgerichts ab, der Zeitpunkt für ein Urteil in dem Zivilverfahren ist aber noch offen. Die Stiftung Warentest hatte der Voll-Nuss-Schokolade im November vergangenen Jahres die Note "mangelhaft" gegeben. Grund dafür war, dass nach Überzeugung der Tester bei der Produktion ein chemisch hergestelltes Vanille-Aroma anstelle des versprochenen natürlichen Vanille-Aromas eingesetzt wird.

Gegen diese Behauptung ging Ritter vor und setzte per einstweiliger Verfügung durch, dass sie nicht mehr aufgestellt werden darf. Diese einstweilige Verfügung bestätigte im Januar das Landgericht München, wogegen die Stiftung Warentest nun erneut vorgeht.

Die Richterin hielt der Stiftung Warentest vor, nur auf Grundlage von einer Schlussfolgerung behauptet zu haben, Ritter Sport habe ein chemisches Aroma benutzt. Geschrieben habe die Stiftung Warentest in ihrem Bericht aber, dass der chemisch hergestellte Aromastoff nachgewiesen worden sei. Wegen dem "unglaublichen Gewicht" der Testergebnisse der Stiftung Warentest müsse diese ihre Worte aber besonders wägen. Es liege eine "unzulässige Verzerrung" des Testergebnisses vor.

(DEU)
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