Deutsche Bahn-Kunden Entschädigung erst nach einer Stunde Verspätung

Berlin (RPO). Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) hat es versucht und ist gescheitert: Er hatte gefordert, Kunden der Deutschen Bahn schon ab einer Verspätung von 30 Minuten zu entschädigen. Laut eines Zeitungsberichtes können diese auch zukünftig erst ab einer Stunde mit Entschädigungen rechnen.

 Auch künftig gibt es erst ab einer Stunde Verspätung Entschädigungen.

Auch künftig gibt es erst ab einer Stunde Verspätung Entschädigungen.

Foto: AP, AP

Das Ministerium versuche laut des Berliner "Tagesspiegels" nun, zumindest eine Pflicht zur außergerichtlichen Schlichtung im geplanten Gesetz zur Verbesserung der Fahrgastrechte zu verankern. An dem Entwurf für das Gesetz arbeite das Bundesjustizministerium derzeit "auf Hochtouren". Das Kabinett solle darüber noch vor der Sommerpause entscheiden.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte bereits im Sommer vergangenen Jahres Eckpunkte des neuen Gesetzes vorgestellt. Danach soll die Bahn bei Verspätungen von einer Stunde und mehr 25 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung zahlen.

Bislang sind es 20 Prozent, aber nur als Gutschein. Bei einer Verspätung von zwei Stunden und mehr soll der Bahnkunde eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises bekommen. Seehofer hatte gefordert, bereits bei einer Verspätung von einer Stunde und mehr 50 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung zu zahlen.

(afp)
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