US-Energiekonzern Exxon Mobil klagt gegen EU-Übergewinnsteuer

New York · Hohe Energiepreise belasten viele Bürgern - und bescheren Ölfirmen wie Exxon Mobil Rekordgewinne. Mit einer Übergewinnsteuer will die EU deshalb eine Entlastung der Bürger finanzieren. Dagegen sträubt sich der US-Konzern.

 Hoher Spritpreis, hoher Gewinn: Benzin fließt an einer Tankstelle (Symbolbild).

Hoher Spritpreis, hoher Gewinn: Benzin fließt an einer Tankstelle (Symbolbild).

Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Der US-Energiekonzern Exxon Mobil hat eigenen Angaben zufolge beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Klage gegen die geplante EU-Übergewinnsteuer eingereicht. „Unsere Anfechtung richtet sich nur gegen die kontraproduktive Gewinnsteuer und nicht gegen andere Elemente des Pakets zur Senkung der Energiepreise“, erklärte Exxon-Mobil-Sprecher Casey Norton am Mittwoch. Mit der Steuer sollen Ölkonzerne einen Teil ihrer Rekordgewinne abgeben, die sie aufgrund der russischen Invasion der Ukraine erwirtschaftet haben.

Mit den Mehreinnahmen des „Solidaritätsbeitrages“ will die EU die drastisch gestiegenen Energiekosten für ihre Bürger senken. EU-Plänen zufolge sollen alle Gewinne, die mehr als 20 Prozent über dem Durchschnittswert der Jahre von 2019 bis 2021 liegen, mit mindestens 33 Prozent Abgaben belegt werden.

Nach Schätzungen der Exxon-Finanzchefin würde dies den Konzern „über zwei Milliarden Dollar“ kosten. Der endgültige Betrag hänge aber davon ab, wie die Mitgliedsstaaten die Maßnahme in ihre Haushalte für 2023 einbauen würden.

Exxon Mobil hat in diesem Jahr aufgrund der erhöhten Preise und Nachfrage Rekordgewinne eingefahren. Der Konzern meldete für das zweite und dritte Quartal 2022 einen Gewinn von 37,6 Milliarden Dollar.

Exxon argumentierte nun, der Konzern investiere Milliardenbeträge in Europa. „Wir sind uns bewusst, dass die Energiekrise in Europa Familien und Unternehmen schwer belastet, und wir haben daran gearbeitet, die Energielieferungen nach Europa zu erhöhen“, erklärte der Sprecher.

Von Seiten der EU-Kommission hieß es, man nehme die Klage zur Kenntnis. Es sei nun Sache des Gerichts der Europäischen Union zu entscheiden. Die Brüsseler Behörde betonte jedoch: „Die Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass die fraglichen Maßnahmen in vollem Umfang mit EU-Recht vereinbar sind.“

Die Maßnahmen auf EU-Ebene waren Ende September beschlossen worden. Der befristete Solidaritätsbeitrag könnte nach Schätzungen der EU-Kommission 25 Milliarden Euro einbringen.

(peng/AFP/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort