Deutsche-Telekom-Tochter T-Online Ehemalige Aktionäre ziehen vor Gericht

Frankfurt (RPO). Die ehemaligen Aktionäre der Deutsche-Telekom-Tochter T-Online wollen mit einer Verfassungsbeschwerde mehr Geld erstreiten. Anfang September hatte ihnen das Oberlandesgericht Frankfurt wegen der Verschmelzung von T-Online und Telekom einen Nachschlag von 1,15 Euro je Aktie in bar plus Zinsen - insgesamt rund 200 Millionen Euro - zugesprochen.

 Momentan müssen T-Online-Kunden mit Problemen beim E-Mail-Versand rechnen

Momentan müssen T-Online-Kunden mit Problemen beim E-Mail-Versand rechnen

Foto: T-Online

Diese Summe sei viel zu niedrig, weshalb Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, teilte am Montag die Düsseldorfer Kanzlei Dreier Riedel mit, die einige T-Online-Aktionäre vertritt. Die Kanzlei argumentiert, dass Gericht habe zur Berechnung der Nachschlagssumme fälschlicherweise den damals niedrigen Börsenkurse als Basis genommen. Stattdessen hätte eine Ertragsbewertung beider Unternehmen stattfinden müssen.

Die Telekom hatte 2005 ihren damals noch börsennotierten Internet-Ableger in den Konzern zurückgeholt. Die Aktionäre von T-Online erhielten dafür Telekom-Aktien. Jedoch war das Umtauschverhältnis umstritten, die Besitzer der Papiere der Online-Tochter sahen sich benachteiligt und klagten. Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hat die Telekom akzeptiert und die Nachzahlung bereits überwiesen.

(RTR/nbe)
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