Pariser Gericht rügt Billigflieger Easyjet muss Passagier-Vorschriften ändern
Paris · Der britische Billigflieger Easyjet muss auf Anordnung der französischen Justiz eine Reihe seiner Vorschriften für Passagiere ändern.
Ein Gericht in Paris entschied am Dienstag, dass 23 Klauseln etwa zum Gepäck, zu Verspätungen oder zu Flugsteuern "unzulässig" oder "missbräuchlich" seien.
Easyjet müsse die Vorschriften binnen zwei Monaten aufheben, ansonsten drohen Strafen von 150 Euro pro Klausel und pro Tag.
Zu den beanstandeten Geschäftsbedingungen zählt eine Klausel, derzufolge für alle Internetreservierungen, die nicht mit bestimmten Kreditkarten bezahlt werden, zusätzliche Kosten von vier Euro anfallen.
Auch dürfe die Verantwortung für Versäumnisse oder Fehler bei den Flugzeiten nicht abgeschoben werden. Auch die Klauseln zu den Gepäckgebühren seien zu unklar.
Geklagt hatte eine Verbrauchervereinigung, der das Gericht einen Schadenersatz von 30000 Euro zusprach.