Diskriminierung bei Billigfluglinie Easyjet muss Behinderten Geldstrafe zahlen

Paris · Die Billigfluglinie Easyjet ist in Frankreich im Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe von 70.000 Euro wegen der Diskriminierung von Behinderten verurteilt worden.

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Foto: dpa/Henning Kaiser

Das Gericht in Paris verurteilte Easyjet zudem, je 2000 Euro Entschädigung an die drei Behinderten zu zahlen, denen die Fluglinie den Mitflug verweigert hatte. Das Berufungsgericht bestätigte damit das Urteil eines Strafgerichts in Bobigny bei Paris von vor rund einem Jahr. Easyjet erwägt laut seinem Anwalt nun einen Widerspruch beim Kassationsgerichtshof.

Die drei Kläger, die unabhängig voneinander mit der Fluglinie reisen wollten, waren am Pariser Flughafen Roissy-Charles de Gaulle zwischen November 2008 und Januar 2009 abgewiesen worden.

Ihr Anwalt hatte im ersten Verfahren hervorgehoben, nicht Sicherheitsgründe, sondern allein Einsparungen im Personalbereich seien der Grund für die Weigerung der Fluglinie gewesen.

Im Mai vergangenen Jahres war Easyjet in Frankreich erneut wegen Diskriminierung von Behinderten verurteilt worden. Die Pariser Strafkammer verhängte ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro, weil die Fluggesellschaft eine im Rollstuhl sitzende Reisende zum Verlassen des Flugzeugs zwang, da sie ohne Begleiter unterwegs war. Außerdem wurden der Klägerin 5000 Euro Entschädigung zugesprochen.

(AFP/nbe/das)
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