Arbeitnehmer müssen gut aufpassen So werden Dienstfahrräder richtig versteuert

Düsseldorf · Vodafone in Düsseldorf zieht ein erstes positives Fazit bei dem Einsatz von Dienstfahrrädern. Doch für Arbeitnehmer ist das auch mit Vorsicht zu genießen. Dienstfahrräder müssen wie Dienstwagen als geldwerter Vorteil versteuert werden.

 Eine Radfahrerin auf einem E-Bike (Symbolbild).

Eine Radfahrerin auf einem E-Bike (Symbolbild).

Foto: dpa/Roland Weihrauch

1,8 Millionen Kilometer haben 250 Vodafone-Mitarbeiter seit Oktober 2017 dienstlich mit dem Fahrrad statt mit dem Auto zurückgelegt. Diese Nutzer haben somit 342 Tonnen CO2 eingespart und einen Beitrag für den Umweltschutz geleistet, teilt das Mobilfunkunternehmen mit, dessen Deutschlandzentrale im linksrheinischen Düsseldorf ist. Mit 342 Tonnen CO2 könnte man umgerechnet 70 Millionen handelsübliche Luftballons füllen, die aneinandergereiht von Düsseldorf aus bis nach Australien reichen Luftballons füllen. Oder anders ausgedrückt: Oder anders ausgedrückt: Um einen vergleichbaren Effekt wie die Vodafone-Dienstradler zu erzielen, müsste man einen 34 Hektar großen Wald anlegen, denn durchschnittlich filtert ein Hektar Wald jährlich rund zehn Tonnen Kohlendioxid. Diese positive Bilanz zieht Vodafone zehn Monate nach dem Start des Pilotprojektes „Company Bike“: Seit Oktober 2017 haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, ein Dienstfahrrad über die Gehaltsabrechnung zu finanzieren und geschäftlich wie privat zu nutzen. Bislang machen 250 Mitarbeiter von dem neuen Angebot Gebrauch. Sie lassen morgens das Auto in der Garage stehen und nutzen das Dienstrad für den täglichen Weg ins Büro. Diese Mitarbeiter haben bald fast die Marke von zwei Millionen Kilometer geschäftlich per Dienstrad geknackt.

Vodafone will den Düsseldorfer Mitarbeitern den Wechsel vom Auto aufs Fahrrad in einfach machen: An der Campus genannten Zentrale in Heerdt gibt es ausreichend gesicherte Parkplätze für Fahrräder. Zudem können sich die Mitarbeiter, die mit dem Rad zur Arbeit kommen, auf Wunsch im hauseigenen Sportzentrum frisch machen, bevor sie ihren Arbeitsplatz einnehmen.

Wie war das Dienstrad früher steuerlich geregelt? Die Landesfinanzminister haben geregelt, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern Dienstfahrräder zu gleichen Konditionen wie für Dienstwagen zur Verfügung stellen können. Den „geldwerten Vorteil“, der mit dem privaten Nutzen eines Dienstrads verbunden ist, versteuern Arbeitnehmer wie beim Dienstwagen pauschal mit monatlich einem Prozent des Listenpreises. Auf schnelle Pedelecs, die mit bis zu 45 Kilometern in der Stunde Kraftfahrzeuge sind, traf diese Regel schon länger zu. Der Nutzwert eines Dienstfahrrads für Privatfahrten dagegen wurde bisher komplett mit dem individuellen Satz der Einkommensteuer versteuert. Oder der Arbeitnehmer musste für das Finanzamt jede einzelne Fahrt im Fahrtenbuch festhalten – getrennt nach dienstlichen und privaten Anlässen sowie dem Arbeitsweg.

Wie schlägt die neue Regel finanziell zu Buche? Die neue Regel stellt die Fahrer eines Dienstrads laut ADFC sogar besser als die eines Dienstwagens, denn der Weg zur Arbeit muss nicht mit 0,03 Prozent je Entfernungskilometer zusätzlich versteuert werden. Ein Rechenbeispiel: Der Listenpreis des Fahrrads wird auf volle 100 Euro abgerundet. Kostet das Fahrrad 1.099 Euro, zahlt der Fahrer auf 1.000 Euro monatlich ein Prozent Einkommensteuer und in der Regel auch die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Monatliche Berechnungsgrundlage sind also zehn Euro. Bei einem individuellen Steuersatz von 25 Prozent würden etwa 4,50 Euro Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen.

Wie rechnet sich ein langsameres Pedelec? Eine Beispielrechnung für ein Pedelec (bis 25 km/h) mit einem Listenpreis von 2200 Euro: Auf das eine Prozent (22 Euro) hätte der Arbeitnehmer bei gleichem Steuersatz monatlich etwa zehn Euro an Finanzamt und Sozialversicherung zu entrichten. Ein weiteres Plus: „Die Pauschale für den Arbeitsweg von 0,30 Euro je Entfernungskilometer kann man auch mit dem Dienstrad geltend machen“, sagt Monika Volkmer, Steuerberaterin und ADFC-Vorsitzende in Aachen.

Was ist mit der Zahl der Fahrten? Wie beim Pkw kommt es beim Dienstfahrrad nicht auf die Anteile von dienstlichen und privaten Fahrten an. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bleiben beim Dienstfahrrad sogar ganz außen vor. Die Unsicherheit über die Steuerpraxis hatte bisher viele Düsseldorfer Unternehmen davon abgehalten, Diensträder zum privaten Gebrauch anzubieten – obwohl das Dienstrad ihren Arbeitnehmern verglichen mit einer Lohnerhöhung finanzielle Vorteile bringt.

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