Berufungsverfahren Duell: Ex-Mannesmann-Chef gegen Land NRW

Düsseldorf (rpo). Der Rechtsstreit zwischen dem früheren Mannesmann-Vorstandschef Klaus Esser und dem Land Nordrhein-Westfalen ist in die zweite Runde gegangen. In dem Zivilverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geht es um die Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Esser klagt beim Land die Zahlung von 200.000 Euro ein.

Der Manager wirft der dem Land unterstehenden Staatsanwaltschaft Rufschädigung und eine Verletzung der Amtspflicht vor. Esser hält die Ermittlungen für unrechtmäßig, die die Staatanwaltschaft im Zusammenhang mit der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone gegen ihn eingeleitet hatte, und verlangt deshalb Schadenersatz. Die Ermittlungen drehten sich um die Rechtmäßigkeit der 30-Millionen-Euro-Abfindung an Esser und waren schließlich in den Mannesmann-Prozess gemündet.

In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Düsseldorf 2003 die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10.000 Euro an Esser angeordnet und eine Amtspflichtverletzung der Ermittler festgestellt. Den Vorwurf der Unrechtmäßigkeit der Ermittlungen hatten die Richter damals zurückgewiesen. Esser und das Land hatten gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung eingelegt.

In seiner Würdigung des Sachverhaltes schloss sich der 15. Zivilsenat des OLG unter Leitung des Vorsitzenden Richters Bernhard Rudolf Schößler am Mittwoch der damaligen Einschätzung der Staatsanwaltschaft für eine Aufnahme von Ermittlungen an. "Der Beurteilungsspielraum der Staatsanwaltschaft ist sehr hoch", betonte Schößler.

Zur Schmerzensgeldforderung Essers sagte Schößler, der Senat neige zwar dazu, eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte Essers anzunehmen. Die Bewertung der Schwere dieser Verletzung sei jedoch schwierig. Eine zurückhaltendere "Politik" der Staatsanwaltschaft hätte aber sicher "nicht geschadet".

Entscheidung Ende April

Zu klären sei, ob die Ermittler letztlich ihre Ergebnisse mitteilen durften oder nicht. "Die Öffentlichkeit hatte zu erfahren, was die Staatsanwaltschaft in dem zweijährigen Ermittlungsverfahren gemacht hat", fügte Schößler hinzu. Ohnehin sei der Vorwurf der Käuflichkeit und Bestechlichkeit auch in die Anklageschrift zum Mannesmann-Prozess geflossen. Seine Entscheidung will das OLG am 27. April bekannt geben.

Im Mannesmann-Prozess mussten sich im Vorjahr vor dem Landgericht Düsseldorf neben Esser unter anderem Deutsche-Bank-Vorstandssprecher Josef Ackermann wegen Untreue und Beihilfe dazu verantworten. Es ging um die Rechtmäßigkeit der Zahlung von Millionenabfindungen an Mannesmann-Manager und Aufsichtsräte im Zusammenhang mit der Übernahme durch Vodafone. Sämtliche sechs Angeklagten wurden freigesprochen. Beim Bundesgerichtshof ist die Berufung der Staatsanwaltschaft anhängig.

(afp)
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