Sonderzahlung Diese Branchen zahlen Urlaubsgeld

Düsseldorf · 45 Prozent der Beschäftigten haben laut einer Befragung Anspruch auf die Sonderzahlung zur Jahresmitte. Dabei zahlen häufig auch Unternehmen ein Urlaubsgeld, die nicht an den Tarifvertrag gebunden sind.

So viel Urlaubsgeld zahlen die Arbeitgeber
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In diesen Wochen werden sich wieder zahlreiche Beschäftigte in Deutschland beim Blick auf ihren Kontostand freuen. Neben dem Lohn wird auch das Urlaubsgeld überwiesen. Einer Erhebung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zufolge haben 45 Prozent der Beschäftigten in Deutschland einen Anspruch auf eine solche Sonderzahlung. Das WSI hatte rund 11.000 Menschen aus 22 Wirtschaftszweigen online zu ihrer Einkommenssituation befragt.

"Die Zahlen sind über die vergangenen Jahre hinweg stabil geblieben", erläutert Reinhard Bispinck, Leiter des WSI-Tarifarchivs, die Ergebnisse. Die aktuellen Werte seien zu erwarten gewesen und würden weder Jubel- noch Trauerstimmung auslösen. Für das Jahr 2014 prognostiziert Bispinck eine Steigerung beim Urlaubsgeld: "Ich rechne mit einer leichten Erhöhung." Das Wirtschaftswachstum werde sich bemerkbar machen - durch höhere Tarifabschlüsse.

Mehrere Arten von Urlaubsgeld

Bei den Tarifbeschäftigten gibt es mehrere Arten von Urlaubsgeld: Da wäre zum einen der fixe Betrag, der im Manteltarifvertrag festgeschrieben steht. Manteltarifverträge sind so etwas wie die heilige Kuh des Tarifwesens - einmal geschlossen, kündigen die Sozialpartner diese nur äußerst ungern, würde die Gegenseite dies doch als Kampfansage werten. So hatte beispielsweise die Kündigung des Manteltarifvertrags im Einzelhandel einen äußerst schwierigen und langwierigen Tarifkonflikt zur Folge.

Die Scheu vor einer Kündigung führt dazu, dass viele solcher fixen Urlaubsgeld-Beträge auch nicht mehr angegangen werden. Beispiel Großhandel in NRW. Dort beträgt das Urlaubsgeld seit Jahren 643,56 Euro.

Man könnte eine solche fixe Regelung damit begründen, dass dadurch die unteren Einkommensstufen prozentual besser gestellt werden als die höheren. Allerdings haben solche fixen Beträge aus Arbeitnehmersicht einen entscheidenden Nachteil: die Inflation. Durch die Preissteigerung lässt sich nach zehn Jahren real deutlich weniger für den Betrag erwerben.

Deutlich besser aus Arbeitnehmersicht - und auch weiter verbreitet - sind prozentuale Anteile am monatlichen Einkommen. Beispiel Metall- und Elektroindustrie in NRW. Dort bekommt ein Beschäftigter je Urlaubstag 2,4 Prozent des monatlichen regelmäßigen Arbeitsentgelts - also ohne Schichtzuschläge und dergleichen. Verhandelt die Gewerkschaft gut und schlägt sie bei den Tarifverhandlungen mehr Lohn für die Beschäftigten heraus, steigt auch das Urlaubsgeld.

Problem nur: Immer weniger Beschäftigte werden überhaupt von einem Tarifvertrag erfasst. 2012 arbeiteten im Westen der Republik noch 53 Prozent der Beschäftigten, im Osten gerade noch 36 Prozent in Betrieben mit einem Branchentarif.

Zahlung auch ohne Tarifvertrag?

Allerdings bedeutet ein Arbeitsverhältnis, in dem kein Tarifvertrag gilt, nicht automatisch den Ausschluss von Urlaubsgeld. Nach Angaben des WSI erhalten immerhin 33 Prozent der Beschäftigten in Unternehmen ohne Tarifvertrag Urlaubsgeld. In der Regel wird die Höhe dann per Betriebsvereinbarung oder durch eine individuelle Vereinbarung im Arbeitsvertrag festgelegt.

Einen grundsätzlichen rechtlichen Anspruch auf die Zahlung gibt es nicht. Allerdings könnte der Arbeitgeber dank der sogenannten betrieblichen Übung sich selbst zur Zahlung verpflichtet haben: Zahlt er dreimal vorbehaltlos eine Gratifikation, führt das automatisch zu einem Anspruch des Beschäftigten. Er könnte in diesem Fall sogar die Zahlung einklagen. In der Regel kommt es aber nicht dazu, da der Arbeitgeber rechtlich auf der sicheren Seite ist, sobald er ausdrücklich erklärt, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt.

Führungskräfte erhalten im Übrigen häufiger Urlaubsgeld (56 Prozent) als Beschäftigte mit einem niedrigen Monatsverdienst (26 Prozent). Für Manager fällt die Zahlung im Vergleich zu den sonstigen Gratifikationen aber deutlich niedriger aus. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten männliche Führungskräfte 2010 durchschnittlich 10 182 Euro an Gratifikationen und Gewinnbeteiligungen, das Urlaubsgeld betrug dagegen nur 1884 Euro.

(RP)
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