Unternehmen NXP stellt Chip her Deutscher Ausweis aus Holland

Berlin (RP). Der neue Personalausweis der Deutschen bekommt ein niederländisches Herz: Die Bundesregierung hat das niederländische Unternehmen NXP mit der Chipherstellung für die Ausweise beauftragt. Dieser wird am 1. November eingeführt und bietet viele neue Funktionen.

Unternehmen NXP stellt Chip her: Deutscher Ausweis aus Holland
Foto: Bundesinnenministerium

Die Bundesregierung hat den Halbleiterhersteller mit der Lieferung der Schlüsselkomponente beauftragt, wie die ehemalige Philips-Tochter mitteilte. Der deutsche NXP-Rivale Infineon aus München macht sich aber noch Hoffnungen. Schließlich beauftragt die Berliner Regierung aus Gründen der Liefersicherheit häufig zwei Hersteller. "Wir gehen fest davon aus, einer der beiden Chiplieferer zu sein", sagt Spartenchef Helmut Gassel.

In den nächsten zehn Jahren sollen 60 Millionen Deutsche den neuen Ausweis in Scheckkartenformat bekommen. Er wird am 1. November eingeführt und bietet zahlreiche neue Funktionen und Möglichkeiten. Der Sicherheitschip ist dabei das Herzstück des Dokuments. Auf ihm werden ein Foto und alle auf dem Ausweis abgedruckten Daten gespeichert. Wer möchte, kann auch zwei Fingerabdrücke hinterlegen. Diese sollen für mehr Sicherheit an Grenzübergängen sorgen: Neben dem Foto hat man somit ein weiteres Identitätsmerkmal.

Mehr Internetsicherheit gewollt

Sicherer soll durch den neuen Ausweis auch das Internet werden. Bei der Online-Ausweisfunktion, auch eID-Funktion genannt, überträgt der Internetnutzer seine Daten an Anbieter im Netz und belegt somit seine Identität. So soll verhindert werden, dass in Onlineshops unter falschem Namen eingekauft wird. Gleichzeitig verschafft die Funktion dem Internetnutzer die Gewissheit, dass sein Gegenüber tatsächlich derjenige ist, für den er sich ausgibt.

Denn Firmen, die Ausweisdaten abfragen wollen, benötigen eine Zertifizierung des Bundesverwaltungsamtes. Und das überprüft die Antragsteller auf Seriosität. Eine weitere neue Funktion: Auf dem Chip kann eine elektronische Signatur gespeichert werden. Mit ihr können digitale Dokumente wie Kaufverträge oder Anträge gegenüber Behörden unterzeichnet werden. Das ermöglicht beispielsweise, künftig die Steuererklärung abzuwickeln. Denn die elektronische Signatur ist der persönlichen Unterschrift per Hand rechtlich gleichgestellt.

Sowohl für die eID-Funktion als auch für die digitale Unterschrift ist die Eingabe einer PIN-Nummer über ein Lesegerät erforderlich, das an den PC angeschlossen wird. Laut Bundesinnenministerium ist das heimliche Auslesen des Ausweises nicht möglich, weil die Daten erst nach der PIN-Eingabe freigegeben werden. Trotzdem rät der renommierte Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert, den Ausweis durch eine Aluminium-Hülle zu schützen, um eine missbräuchliche Datenabfrage per Funk zu blockieren.

(RP)
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