Für Telekom-Anbieter Deutsche Bahn muss Trassen nutzbar machen

Bonn · Die Deutsche Bahn muss Telekom-Anbietern bei der Verlegung von Glasfaserkabeln entlang der Bahntrassen gegebenenfalls Infrastruktur wie Leerrohre und Kabeltröge zur Verfügung stellen.

 Die Telekom darf jetzt die Infrastruktur der Bahn mitbenutzen.

Die Telekom darf jetzt die Infrastruktur der Bahn mitbenutzen.

Foto: dpa, mac;cse fpt dan

Das entschied die Bundesnetzagentur am Donnerstag. Hiermit seien die Rahmenbedingungen für den Ausbau moderner Hochgeschwindigkeitsnetze weiter verbessert worden, erklärte der Präsident der Behörde, Jochen Homann, in Bonn.

Danach dürfen Telekommunikationsunternehmen die Infrastruktur der Bahn mitnutzen, wenn sich dadurch Glasfaserkabel schneller und kostengünstiger verlegen lassen. Hintergrund war ein Streit zwischen dem dänischen Netzbetreiber Global Connect und der DB Netz AG über die Mitnutzung von Bahnstrecken in Norddeutschland.

(dpa)
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