Wegen „Cum-Ex“-Aktiengeschäften Privatbank Warburg verklagt Deutsche Bank auf Schadenersatz

Frankfurt · Die Hamburger Privatbank Warburg verklagt das größte deutsche Geldhaus auf Schadenersatz. Damit hat die Deutsche Bank erneut Ärger wegen umstrittener „Cum-Ex“-Aktiengeschäfte.

Die genaue Höhe des Schadenersatzes bezifferte Warburg nicht, weil die Gesamtsumme des möglichen Schadens noch nicht feststeht. Konkret droht die Nachzahlung von Kapitalertragssteuern für die Jahre 2010/2011 in Höhe von 46 Millionen Euro zuzüglich Zinsen. Warburg will sich mit der Klage gegen mögliche weitere Forderungen und Kosten wappnen.

Zuvor hatten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR über die Klage berichtet, die den Angaben zufolge im Dezember beim Landgericht Frankfurt eingereicht wurde. Demnach wirft Warburg der Deutschen Bank vor, bei den Aktiengeschäften jahrelang „pflichtwidrig“ unterlassen zu haben, fällige Steuern einzubehalten und an die Finanzämter abzuführen. Bei Warburg sei so ohne eigenes Zutun und Wissen eine Steuerschuld entstanden. Die Deutsche Bank war als Depotbank tätig.

Bei den umstrittenen Aktiengeschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre um Milliardensummen an Steuern zu prellen: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere überhaupt gehörten. Die Folge: Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Europaweit soll sich der Schaden auf mehr als 55 Milliarden Euro belaufen. In Deutschland schloss der Staat das Steuerschlupfloch im Jahr 2012.

Die Privatbank Warburg war im Zuge der seit Jahren laufenden „Cum-Ex“-Ermittlungen mehrfach von Steuerfahndern und Staatsanwälten durchsucht worden. Die Bank hatte Vorwürfe zurückgewiesen, sich an illegalen Geschäften beteiligt und unrechtmäßig hohe Millionenbeträge zu Lasten des deutschen Fiskus eingenommen zu haben.

Der Deutschen Bank liegt die Klageschrift nach Angaben eines Sprechers noch nicht vor: „Zu einer etwaigen Klage der Warburg gegen die Deutsche Bank im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften von Warburg können wir uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äußern, da uns eine solche Klage bisher nicht zugestellt wurde.“

(lukra/dpa)
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