Getroffene Unternehmen Bundestag setzt Insolvenzregeln für Januar nochmals aus

Berlin · Unternehmen, die von der Corona-Krise schwer getroffen sind, müssen im Januar keinen Insolvenzantrag stellen – auch wenn sie zahlungsunfähig sind. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag.

 Viele Unternehmen sind von den Maßnahmen der Corona-Pandemie schwer gebeutelt.

Viele Unternehmen sind von den Maßnahmen der Corona-Pandemie schwer gebeutelt.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Von der Corona-Pandemie schwer gebeutelte Unternehmen kommen im Januar noch einmal um einen Insolvenzantrag herum. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD. Die Aussetzung der Antragspflicht für zahlungsunfähige oder überschuldete Firmen für einen Monat soll verhindern, dass sie nur deswegen in die Pleite rutschen, weil die staatlichen Hilfen erst im Januar ausgezahlt werden. Sie gilt deshalb nur für Unternehmen, die im November oder im Dezember "einen Antrag auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie gestellt haben" oder dazu berechtigt gewesen wären. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte eingeräumt, dass die Hilfen in voller Höhe erst im nächsten Jahr fließen.

Die Bundesregierung hatte die Insolvenzantragspflicht im Frühjahr unter dem Eindruck der Corona-Pandemie ausgesetzt, wenn die Schieflage Folge der Beschränkungen des öffentlichen Lebens war. Für überschuldete Firmen galt sie noch bis Ende des Jahres. Unternehmen, die zahlungsunfähig sind, die also ihre Rechnungen nicht mehr zahlen können, müssen seit Oktober wieder Insolvenz anmelden. Das ändert sich im Januar noch einmal: "Mit diesem begrenzten Zeitraum von einem Monat machen wir aber zugleich deutlich, dass die Selbstreinigungskräfte des Marktes nicht dauerhaft ausgeschaltet werden dürfen", erklärte der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak.

Die Insolvenzzahlen waren im Herbst wider Erwarten nicht wesentlich gestiegen, obwohl für die meisten angeschlagenen Firmen wieder Anmeldepflicht gilt. "Viele Unternehmen glauben irrigerweise, dass die Antragspflicht generell bis Jahresende ausgesetzt bleibt", sagte Insolvenzverwalter Michael Pluta dem "Manager Magazin". Dabei sei Überschuldung nur bei zwei Prozent aller Fälle ausschlaggebend. Insolvenzen würden seit Monaten verschleppt, warnte Pluta. Viele Firmen seien "eigentlich seit Monaten pleite, die haben in der Illegalität gearbeitet".

Sanierungsexperte Michael Baur von der Beratungsfirma Alix Partners sieht einen anderen Grund für die geringe Zahl von Insolvenzen. "Die kurzfristige Liquiditätssituation hat sich dank der staatlichen Hilfen und durch die volkswirtschaftliche Erholung im dritten Quartal für die meisten Unternehmen deutlich entspannt", sagte er der Nachrichtenagentur Reuters. Das werde sich aber schnell ändern, wenn die Staatskredite bedient und getilgt werden müssten: "Viele Unternehmen werden durch das 2020 zusätzlich aufgenommene Fremdkapital und das gleichzeitig durch die außerordentlichen Covid-Verluste oft massiv abgeschmolzene Eigenkapital finanziell deutlich instabiler werden."

(sed/Reuters)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort