OVG Münster weist Klagen gegen CO-Pipeline ab „Die Enttäuschung ist riesig“
Münster · Anwohner scheitern mit ihrer Klage gegen Covestros Kohlenmonoxid-Pipeline. Das Oberverwaltungsgericht hält die Röhre für verfassungsgemäß und sieht auch keine Planungsfehler. Doch bis Gas fließt, kann es noch Jahre dauern.
Auf diesen Tag haben Bürger im Rheinland und das Unternehmen Covestro seit Jahren gewartet: Nun entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster, dass die Kohlenmonoxid-Pipeline starten darf. Die Richter um Dirk Lechtermann wiesen die Klagen mehrerer Anwohner gegen den Beschluss der Bezirksregierung Düsseldorf ab – und das mit deutlichen Worten: Die Klagen seien unbegründet. Es liege kein erheblicher Verfahrensfehler vor. Auch drangen die Kläger nicht mit ihren Sorgen zur Sicherheit durch: „Die von den Klägern in vielfältiger Hinsicht vorgetragenen Bedenken gegen eine dem Stand der Technik genügende Vorsorge seien nicht begründet“, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Die baulichen und betrieblichen Maßnahmen entsprächen dem Stand der Technik.