Rücksendungen an Händler Bundesregierung sagt Retour-Vernichtungen den Kampf an

Das Kabinett hat einen Entwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschlossen. Dabei geht es etwa um eine Pflicht für Händler, Waren benutzbar zu halten sowie eine Beteiligung an den Entsorgungskosten für Einwegbecher oder Zigaretten.

 Viele Kunden schicken Produkte zurück an den Händler - dort werden sie häufig vernichtet.

Viele Kunden schicken Produkte zurück an den Händler - dort werden sie häufig vernichtet.

Foto: dpa/Bernd Wüstneck

Schulze will verhindern, dass eigentlich noch hochwertige Waren vor allem im Onlinehandel vernichtet werden, etwa um Platz in den Regalen zu schaffen - oder weil wegwerfen günstiger ist, als zurückgesandte Artikel wieder neu anzubieten.

Für den Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland sagte Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer: „Wir begrüßen die angestrebte ökologische Fortentwicklung von Produktion und Handel. Nachhaltigkeit und der verantwortliche Umgang mit Ressourcen entscheiden immer stärker auch über den wirtschaftlichen Erfolg unserer Branche.“ Viel effektiver und nachhaltiger als eine geplante bürokratische Berichtspflicht wäre es aber, die Umsatzsteuer auf Sachspenden abzuschaffen und damit „Spenden statt entsorgen“ zu erleichtern.

Der Umweltverband Nabu kritisierte, der Gesetzentwurf greife deutlich zu kurz. Bundesgeschäftsführer Leif Miller sagte: „Wir brauchen verbindliche Abfallvermeidungsziele. Die Bundesregierung muss eine globale Vorreiterrolle einnehmen, statt nur das umzusetzen, was von der EU ohnehin vorgegeben wird.“ Es könne nicht sein, dass das Gesetz erlaube, 2035 noch über ein Drittel der Abfälle zu verbrennen und zu deponieren. Nötig sei ein Gesetz, das Unternehmen zwinge, recyclingfreundlich zu produzieren. „Hersteller müssen außerdem verpflichtet werden, Recyclingmaterial bei der Produktion einzusetzen.“

(lukra/dpa)
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