Bank-Datenweitergabe an die USA Bundesrat hat erhebliche Bedenken gegen Swift-Abkommen

Berlin (RPO). Der Bundesrat hat erhebliche Bedenken gegen das Abkommen der EU mit den USA zur Übermittlung von Bankdaten. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung in einem am Freitag gefassten Beschluss auf, dem Swift-Abkommen nur zuzustimmen, wenn Zweck und Voraussetzungen der Datenübermittlung darin klar festgelegt werden.

Wie die Bankdaten-Weitergabe funktioniert
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Foto: dpa/gms

Die Weitergabe von Daten an Drittländer müsse ausgeschlossen und effektiver Rechtsschutz gewährleistet seien. Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand sei zu befürchten, dass das geplante Abkommen einen weitreichenden Zugriff auf Daten erlaube, ohne die Grundrechte zu schützen.

Daten sollten nur unter Darlegung der maßgeblichen Verdachtsgründe und der spezifischen Verbindung der Person oder Organisation zu den USA übermittelt werden dürfen, heißt es in der Resolution der Länderkammer. Obwohl am ursprünglichen Entwurf einiges nachgebessert worden sei, bleibe "ein deutliches Unbehagen", sagte der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) vor der Länderkammer.

Wolf kritisierte zudem, dass die EU-Innenminister bereits am kommenden Montag über das Abkommen entscheiden wollen. Am Dienstag tritt nämlich der Lissabon-Vertrag in Kraft, der dem EU-Parlament ein Mitspracherecht einräumt. Dass das Parlament durch den Beschluss am Montag bei dem Verfahren außen vor bleibe, sei "zumindest ein unfreundlicher Akt", sagte Wolf.

Das Thema hat auch für Verstimmung in der schwarz-gelben Koalition gesorgt, weil sich Innenminister Thomas de Maizière (CDU) Presseberichten zufolge bei der Sitzung am Montag möglicherweise enthalten wird. Stimmt auch kein anderes Land dagegen, wäre der Weg für das umstrittene Abkommen frei.

Auch Bankenverband hat Bedenken

Die maßgeblichen Bankenverbände in Deutschland wehren sich einem Zeitungsbericht zufolge gegen einen weitgehenden Zugriff der US-Behörden auf europäische Überweisungsdaten. Die bislang bekannt gewordenen Eckpunkte des sogenannten Swift-Abkommens, über das die EU-Innenminister am Montag ohne weitere Diskussion abstimmen wollen, ließen "befürchten, dass europäische Datenschutzstandards unterlaufen werden", zitiert die Tageszeitung "Die Welt" (Freitagsausgabe) aus einem Brief des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Die im ZKA organisierten Banken stören sich demnach daran, dass die Voraussetzungen für einen Datenabruf zu vage formuliert seien. Außerdem könnten einmal abgerufene Daten weltweit weitergegeben werden, zitiert das Blatt weiter aus dem Schreiben. "Eine wirksame unabhängige Datenschutzkontrolle soll nicht gewährleistet sein." Deshalb warnt der ZKA vor einem "übereilten Vorgehen" und fordert eine Mitsprache für das EU-Parlament. Alles andere sei ein "schwerer Rückschlag für die Glaubwürdigkeit demokratischer Willensbildung in der EU".

Unions-Innenexperte plädiert für Swift-Abkommen

Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), hat sich dagegen Swift-Abkommen ausgesprochen. Es sei notwendig zur Terrorbekämpfung, sagte Uhl am Freitag im RBB-Inforadio. "Wir brauchen Kenntnis über die internationalen Finanzströme", fügte der CSU-Politiker hinzu.

Die USA hätten bereits weitreichende Zugeständnisse gemacht. So habe man sich dazu bereiterklärt, dass der hohe europäische Datenschutzstandard angewendet werde, sagte Uhl. Die Bundesregierung wolle nun noch erreichen, dass das Abkommen nur eine begrenzte Dauer von einem halben Jahr hat.

Das Swift-Abkommen sollte am Freitag Thema im Bundesrat sein. Seitens der Bundesländer war die Befürchtung geäußert worden, dass bei der Terrorismusbekämpfung Daten ohne einen konkreten Verdacht auf strafbare Aktivitäten der Betroffenen übermittelt werden.

(AFP/DDP/sdr)
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