Hotel-Buchungsportal Kartellamt mahnt Booking.com wegen Bestpreisklausel ab

Bonn · Das Bundeskartellamt hat den deutschen Ableger des internationalen Buchungsportals Booking.com wegen sogenannter Bestpreisklauseln in seinen Verträgen mit Hotels offiziell abgemahnt.

Das Unternehmen werde damit erneut aufgefordert, seine Vertragspraxis zu ändern und "seine Haltung noch einmal zu überprüfen", teilte die Aufsichtsbehörde am Donnerstag in Bonn mit. Die Klauseln sind nach ihrer Ansicht wettbewerbsrechtlich bedenklich.

Entsprechende Klauseln hatte das Kartellamt bereits der Hotel-Buchungsplattform HRS verboten. Diese Entscheidung war kürzlich vom Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt worden. Die Behörde will deshalb schon aus Gründen der Gleichbehandlung am Markt erreichen, dass die mit HRS konkurrierenden Anbieter Booking.com und Expedia ihre Verträge ebenfalls abändern. Dazu sind diese nach Angaben der Bonner Kartellwächter bisher jedoch nicht bereit. Booking.com habe nur Kompromissangebote vorgelegt, die aus ihrer Sicht aber unzureichend seien, erklärten sie.

Durch Bestpreisklauseln lassen sich Internetportale von Hoteliers im Gegenzug für ihre Vermarktungsleistung verbindlich zusichern, dass diese ihre freien Zimmer nirgendwo günstiger oder zu anderweitig besseren Konditionen anbieten. Sie wollen damit ausschließen, dass Verbraucher bei Konkurrenten oder bei Direktbuchungen in den teilnehmenden Hotels auf günstigere Angebote stoßen.

Nach Auffassung des Kartellamts schränkt diese Praxis den Wettbewerb zwischen den konkurrierenden Buchungsportalen sowie den Hoteliers in einer unzulässigen Weise ein und schadet damit letztlich auch den Verbraucherinteressen. Bestpreisklauseln schlössen aus, dass Plattformen, die von den Hotels niedrigere Vermittlungsprovisionen als ihre Konkurrenten verlangten, Zimmer am Ende billiger anbieten könnten. Es fehle daher der wirtschaftliche Anreiz, dies zu tun. Auch werde der Markteintritt neuer Anbieter erschwert. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht bestätigte diese Einschätzung in seinem Urteil vom Januar.

Auch das Verfahren gegen Expedia laufe weiter, teilte das Bundeskartellamt mit. Es wies zudem darauf hin, dass die Wettbewerbsbehörden in mehreren europäischen Ländern wegen der Bestpreisklauseln derzeit in einer Art konzertierten Aktion gegen Hotelplattformen vorgehen. Die Maßnahmen würden untereinander und mit der EU-Kommission abgestimmt.

Preisvergleichs- und Buchungsplattformen im Internet haben als Vertriebskanal auch in der Hotelbranche massiv an Bedeutung gewonnen. Booking.com ist nach Angaben des Bundeskartellamts das mit Abstand größte dieser Portale hierzulande. Es ist eine in Amsterdam ansässige Tochter der US-Gruppe Priceline, die sich auf internet- sowie App-basierte Reise- und Urlaubsdienstleistungen spezialisiert hat. Booking.com betreibt nach eigenen Angaben Büros in mehr als 60 Ländern und vermittelt Hotelzimmer in mehr als 200 Staaten.

(AFP)
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