Kinderkrankentage, Bildungsurlaub, Pflegezeit Das zahlen Arbeitgeber für Beschäftigte

Düsseldorf · Arbeitgeber müssen die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Darüber hinaus gibt es viele weitere Leistungen, die sie freiwillig oder verpflichtend anbieten: Urlaubsgeld, Pflegezeit, Bildungsurlaub, Kinderkrankentage. Das gilt.

Gesetzlich krankenversicherte Eltern haben 2023 Anspruch auf 30 Kinderkrankentage je Kind. Bei Alleinerziehenden sind es sogar 60 Tage.

Gesetzlich krankenversicherte Eltern haben 2023 Anspruch auf 30 Kinderkrankentage je Kind. Bei Alleinerziehenden sind es sogar 60 Tage.

Foto: dpa/Annette Riedl
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