"Monsterbacke" BGH-Urteil zu Früchtequark erst im Dezember

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof wird nun erst am 5. Dezember über eine umstrittene Werbung des Molkereiunternehmens Ehrmann urteilen. Der 1. Zivilsenat des BGH muss entscheiden, ob Ehrmann für seinen Früchtequark "Monsterbacke" mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!

" werben darf. Der für diesen Donnerstag geplante Urteilstermin sei verlegt worden, um den Parteien Gelegenheit zu geben, zu einer ähnlich gelagerten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. September Stellung zu nehmen, teilte der BGH in Karlsruhe mit.

(APD)
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