BGH-Urteil zu Eventim-Ticketgebühr Selbstausdrucken darf nichts kosten

München · Viele Kunden haben sich in der Vergangenheit über die Berechnung von Gebühren für selbst ausgedruckte Tickets durch den Ticketvermarkter CTS Eventim geärgert. Nach einem BGH-Urteil sollte damit jetzt Schluss sein.

 Online-Ticketverkauf (Symbolbild).

Online-Ticketverkauf (Symbolbild).

Foto: dpa, cdt cul lof

Denn der Bundesgerichtshof hat nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine Gebühr des Ticket-Vermarkters für das Selbst-Ausdrucken von Eintrittskarten gekippt. Das Karlsruher Gericht habe CTS untersagt, von den Kunden 2,50 Euro zu verlangen, wenn diese das per E-Mail zugesandte Ticket am heimischen Computer ausdruckten, teilten die Verbraucherschützer am Donnerstag mit. (Az. III ZR 192/17) Das drückte die CTS-Aktie um zehn Prozent auf den 34,36 Euro, den tiefsten Stand seit eineinhalb Jahren. Nach Ansicht der Verbraucherschützer muss CTS Eventim die für "print@home" zu Unrecht erhobenen Gebühren an die Kunden zurückzahlen.

Ein CTS-Eventim-Sprecher sagte Reuters, die Gebühr betreffe weniger als zehn Prozent der in Deutschland verkauften Tickets. Man werde vorerst auf die Gebühr verzichten. Wenn nötig, werde man Anpassungen vornehmen. Möglicherweise könne sie auch in verringerte Höhe beibehalten werden.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. Aus deren Sicht betrifft das Urteil auch weitere Anbieter auf dem Markt, die pauschal Geld dafür verlangen, wenn ihre Kunden die Tickets am eigenen Drucker ausdrucken. "Das Urteil schiebt der Unsitte einiger Anbieter einen Riegel vor, Verbrauchern mit Extra-Gebühren zusätzlich Geld aus der Tasche zu ziehen", teilten die Verbraucherschützer am Donnerstag mit.

Nach Angaben von Marktteilnehmern werden in Deutschland rund zehn Prozent aller Konzertkarten ausgedruckt. In Skandinavien liegt der Anteil demnach bei rund der Hälfte.

Mit Live-Veranstaltungen und dem Verkauf von Online-Tickets hat der Händler und Veranstalter CTS Eventim seinen Umsatz in den ersten sechs Monaten dieses Jahres um 24 Prozent auf 606,6 Millionen Euro gesteigert, wie er am Donnerstag mitteilte. Unterm Strich stieg der Gewinn um 19 Prozent auf 112,8 Millionen Euro. Die CTS Eventim AG & Co. KGaA hat ihren Sitz in München und die Hauptverwaltung in Bremen.

(felt/Reuters/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort