Korruptionsaffäre Bewährungsstrafe für Ex-Siemens-Direktor

München (RPO). Der ehemalige Siemens-Direktor Reinhard S. ist im Zuge Korruptionsaffäre vom Landgericht München zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss der 57-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 108.000 Euro zahlen.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Der Angeklagte hatte gestanden, zwischen 2001 und 2004 für Siemens ein System schwarzer Kassen verwaltet und ausgebaut zu haben. Er soll für Buchungen in Höhe von fast 49 Millionen Euro verantwortlich gewesen sein.

Die Anklage "hat sich voll umfänglich bestätigt", sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe 49 Mal Geldbeträge zur Zahlung angewiesen. Dabei seien die Summen in einem "undurchdringlichen Firmengeflecht" verschwunden und "dem Zugriff vollständig entzogen" worden. "Das Geld ist weg", betonte Noll und verglich das System der schwarzen Kassen und Schmiergeld-Machenschaften mit einem Schwamm.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft, die die Geldstrafe in ihrem Plädoyer jedoch bei 180 000 Euro angesetzt hatte. Der Verteidiger hatte um eine "milde Strafe" gebeten. Das Gericht rechnete es dem geständigen Ex-Manager als strafmildernd an, dass dieser durch umfangreiches Beweismaterial zur Aufklärung der Siemens-Schmiergeldaffäre beigetragen hat.

S. wurde seiner Aussage zufolge von einem Vorgesetzten dazu aufgefordert, die schwarzen Kassen zu übernehmen. Laut S. gab es solche Geldflüsse bereits in den 80er Jahren. Insgesamt sollen bei Siemens rund 1,3 Milliarden Euro dubiose Zahlungen getätigt worden sein.

Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt.

(afp)
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